Präambel VO (EG) 2009/221

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags(*),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002(**) ist festgelegt, dass bestimmte Maßnahmen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(***) zu erlassen sind.
(2)
Der Beschluss 1999/468/EG wurde durch den Beschluss 2006/512/EG(****) geändert, mit dem für die Annahme von Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen eines nach dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags erlassenen Basisrechtsakts, auch durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder Ergänzung dieses Rechtsakts durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen, das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt wurde.
(3)
Gemäß der Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(*****) zum Beschluss 2006/512/EG müssen Rechtsakte, die bereits in Kraft getreten sind und die gemäß Artikel 251 des Vertrages erlassen wurden, nach den geltenden Verfahren angepasst werden, damit das Regelungsverfahren mit Kontrolle auf sie angewandt werden kann.
(4)
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die notwendigen Kriterien für die Bewertung der Qualität sowie des Inhalts der Berichte festzulegen, die Ergebnisse der Pilotstudien umzusetzen und die Anhänge inhaltlich anzupassen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 26. Februar 2009.

(**)

ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1.

(***)

ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(****)

ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11.

(*****)

ABl. C 255 vom 21.10.2006, S. 1.

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