Artikel 19 VO (EG) 2009/223
Dateien zur öffentlichen Verwendung (public use files)
Daten über einzelne statistische Einheiten können in Form einer Datei zur öffentlichen Verwendung (public use file) verbreitet werden, die aus anonymisierten Datensätzen besteht, welche so aufbereitet wurden, dass die statistische Einheit unter Berücksichtigung aller in Frage kommender Mittel, die nach vernünftigem Ermessen von einem Dritten angewandt werden könnten, weder direkt noch indirekt identifiziert werden kann.
Wenn es sich dabei um an die Kommission (Eurostat) übermittelte Daten handelt, ist die ausdrückliche Zustimmung des NSA oder der anderen einzelstaatlichen Stelle, die die Daten zur Verfügung gestellt hat, erforderlich.
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