Artikel 1 VO (EG) 2009/241
Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob und in welchem Umfang für die unter den KN-Code 31028000 fallenden Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung mit Ursprung in Russland, die von Joint Stock Company Acron (TARIC-Zusatzcode A 932) hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft werden, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates eingeführte Antidumpingzoll gelten sollte.
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