Artikel 3 VO (EG) 2009/244

Ökodesign-Anforderungen

(1) Für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht gelten die in Anhang II genannten Ökodesign-Anforderungen.

Die einzelnen Stufen der Ökodesign-Anforderungen treten wie folgt in Kraft:

    Stufe 1: 1. September 2009,

    Stufe 2: 1. September 2010,

    Stufe 3: 1. September 2011,

    Stufe 4: 1. September 2012,

    Stufe 5: 1. September 2013,

    Stufe 6: 1. September 2018.

Sofern eine Anforderung nicht durch eine andere ersetzt oder auf andere Weise außer Kraft gesetzt wird, gilt sie zusammen mit den später eingeführten Anforderungen weiter.

(2) Speziallampen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

a)
Wenn die Farbwertanteile einer Lampe immer im Bereich

    x < 0,270 oder x > 0,530

    y < – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,2199 oder y > – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,1595 liegen,

sind die Farbwertanteile in den technischen Unterlagen anzugeben, die für die Konformitätsbewertung gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG zu erstellen sind und in denen aufzuführen ist, dass sie aufgrund dieser Farbwertanteile eine Speziallampe ist.

b)
Für alle Speziallampen ist in Produktinformationen jeglicher Form der vorgesehene Verwendungszweck zusammen mit dem Warnhinweis anzugeben, dass sie nicht zur Verwendung in anderen Anwendungen bestimmt sind.

In den zur Konformitätsbewertung nach Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG erstellten technischen Unterlagen sind die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren die Lampe speziell für den angegebenen vorgesehenen Verwendungszweck ausgelegt ist.

Die Eigenschaften können gegebenenfalls so angegeben werden, dass sensible Geschäftsinformationen, die mit den Rechten des geistigen Eigentums des Herstellers zusammenhängen, nicht offengelegt werden.

Wird die Lampe vor dem Kauf für den Endnutzer sichtbar ausgestellt, sind die folgenden Informationen auf der Verpackung an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar anzugeben:

i)
der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe;
ii)
der Hinweis, dass die Lampe für die Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet ist und
iii)
die technischen Eigenschaften, aufgrund deren die Lampe speziell für den angegebenen vorgesehenen Verwendungszweck ausgelegt ist.

Die unter Ziffer iii genannten Angaben können alternativ auch innerhalb der Verpackung bereitgestellt werden.

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