ANHANG IV VO (EG) 2009/244
Unverbindliche Referenzwerte für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung wiesen die besten der von ihr erfassten Lampen folgende Werte auf:- 1.
- LAMPENWIRKUNGSGRAD
Der höchste festgestellte Lampenwirkungsgrad war 69 lm/W.
- 2.
- BETRIEBSEIGENSCHAFTEN
Tabelle 7
Eigenschaft Kompaktleuchtstofflampen Bemessungslebensdauer 20000 h Lampenlichtstromerhalt 90 % bei Bemessungslebensdauer Zahl der Schaltzyklen 1000000 Zündzeit < 0,1 s Anlaufzeit bis zur Erreichung von 80 % Φ 15 s oder 4 s für spezielle kombinierte Kompaktleuchtstoff-/Halogenlampen Elektrischer Leistungsfaktor der Lampe 0,95 - 3.
- QUECKSILBERGEHALT DER LAMPEN
Die energieeffizienten Kompaktleuchtstofflampen mit dem niedrigsten Quecksilbergehalt enthielten nicht mehr als 1,23 mg Quecksilber.
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