ANHANG IV VO (EG) 2009/244

Unverbindliche Referenzwerte für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Verordnung wiesen die besten der von ihr erfassten Lampen folgende Werte auf:
1.
LAMPENWIRKUNGSGRAD

Der höchste festgestellte Lampenwirkungsgrad war 69 lm/W.

2.
BETRIEBSEIGENSCHAFTEN

Tabelle 7

Eigenschaft Kompaktleuchtstofflampen
Bemessungslebensdauer 20000 h
Lampenlichtstromerhalt 90 % bei Bemessungslebensdauer
Zahl der Schaltzyklen 1000000
Zündzeit < 0,1 s
Anlaufzeit bis zur Erreichung von 80 % Φ 15 s oder 4 s für spezielle kombinierte Kompaktleuchtstoff-/Halogenlampen
Elektrischer Leistungsfaktor der Lampe 0,95

3.
QUECKSILBERGEHALT DER LAMPEN

Die energieeffizienten Kompaktleuchtstofflampen mit dem niedrigsten Quecksilbergehalt enthielten nicht mehr als 1,23 mg Quecksilber.

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