ANHANG VII VO (EG) 2009/245
Unverbindliche Referenzwerte für Produkte zur Straßenbeleuchtung
Beste zur Zeit der Verabschiedung dieser Verordnung auf dem Markt verfügbare Technik für die betroffenen Produkte:- 1.
- REFERENZWERTE FÜR LAMPEN
- 1.1.
- Leistung der Lampen
Die Lampen weisen einen Wirkungsgrad entsprechend Anhang V auf. Der Lampenlichtstromerhalt (LLMF) und der Lampenüberlebensfaktor (LSF) betragen bei diesen Lampen die in Tabelle 24 angegebenen Werte:Betriebsstunden | 2000 | 4000 | 8000 | 16000 |
---|---|---|---|---|
LLMF | 0,98 | 0,97 | 0,95 | 0,92 |
LSF | 0,99 | 0,98 | 0,95 | 0,92 |
- 1.2.
- Produktinformationen zu den Lampen
Die nachfolgend genannten Informationen werden auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Lampenherstellern angemessen erscheinender Form bereitgestellt: Angaben gemäß den einschlägigen Anforderungen in Anhang III Abschnitt 1 Ziffer 3.- 2.
- REFERENZWERTE FÜR LICHTQUELLENSTEUERGERÄTE
- 2.1.
- Leistung der Lichtquellensteuergeräte
Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen weisen einen Energieeffizienzindex gemäß Anhang III Abschnitt 2 Ziffer 2 von mindestens A1 BAT auf und sind steuerungsfähig. Vorschaltgeräte für Hochdruckentladungslampen weisen, wenn die Messung gemäß Anhang II erfolgt, bei einer Lampenleistung von bis zu 100 Watt einen Wirkungsgrad von über 87 % und andernfalls von über 89 % auf und sind steuerungsfähig, wenn die Gesamtleistung der mit demselben Vorschaltgerät betriebenen Lampen mindestens 55 Watt beträgt. Alle anderen Typen von Lichtquellensteuergeräten weisen, wenn die Messung nach den gültigen Standards erfolgt, bei einer Lampenleistung bis zu 100 Watt einen Wirkungsgrad von über 87 % und andernfalls von über 89 % auf und sind steuerungsfähig, sofern die Gesamt-Eingangsleistung der Lampen mindestens 55 Watt beträgt.- 2.2.
- Produktinformationen zu den Lichtquellensteuergeräten
Die nachfolgend genannten Informationen werden auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Herstellern der Lichtquellensteuergeräte angemessen erscheinender Form bereitgestellt: Angaben zum Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts oder des zu verwendenden Lichtquellensteuergeräts.- 3.
- REFERENZWERTE FÜR LEUCHTEN
- 3.1.
- Leistung der Leuchten
Die Optik der entsprechenden Leuchten weist folgende Schutzgrade auf:- —
IP65 für Straßen der Beleuchtungsklassen ME1 bis ME6 und MEW1 bis MEW6,
- —
IP5x für Straßen der Beleuchtungsklassen CE0 bis CE5, S1 bis S6, ES, EV und A.
Straßen der Beleuchtungsklassen ME1 bis ME6 und MEW1 bis MEW6, sämtliche Lichtleistungen | 3 % |
Straßen der Beleuchtungsklassen CE0 bis CE5, S1 bis S6, ES, EV und A: | |
| 5 % |
| 10 % |
| 15 % |
| 20 % |
- 3.2.
- Produktinformationen zu den Leuchten
Die nachfolgend genannten Informationen werden für die entsprechenden Modelle auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Herstellern angemessen erscheinender Form bereitgestellt:- a)
- Angaben gemäß den jeweils einschlägigen Anforderungen in Anhang III Abschnitt 3 Ziffer 2 und Anhang V;
- b)
- Tabelle der Werte für den Beleuchtungswirkungsgrad bei Standard-Straßenbedingungen für die beschriebene Beleuchtungsklasse. Die Tabelle enthält die energieeffizientesten UF-Werte für verschiedene Straßenbreiten, verschiedene Masthöhen, den maximalen Abstand der Masten sowie Überhang und Neigung der Leuchten entsprechend der gegebenen Beleuchtungsklasse und der Konzeption der Leuchte;
- c)
- Einbauanweisungen zur Optimierung des Beleuchtungswirkungsgrads;
- d)
- zusätzliche Einbauempfehlungen zur Minimierung von Abfalllicht (sofern nicht in Konflikt mit der Optimierung des Beleuchtungswirkungsgrades und der Sicherheit);
- e)
- für sämtliche Leuchten außer Leuchten mit bloßer Lampe und ohne Optik werden in einer ähnlichen Tabelle Daten zum gültigen Leuchtenlichtstromerhalt (LMF) angegeben.
LMF-Werte | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Verschmutzungskategorie | Expositionsdauer in Jahren | ||||||
1,0 | 1,5 | 2,0 | 2,5 | 3,0 | 3,5 | 4,0 | |
Hoch | |||||||
Mittel | |||||||
Gering |
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