ANHANG VII VO (EG) 2009/245

Unverbindliche Referenzwerte für Produkte zur Straßenbeleuchtung

Beste zur Zeit der Verabschiedung dieser Verordnung auf dem Markt verfügbare Technik für die betroffenen Produkte:

1.
REFERENZWERTE FÜR LAMPEN

1.1.
Leistung der Lampen

Die Lampen weisen einen Wirkungsgrad entsprechend Anhang V auf. Der Lampenlichtstromerhalt (LLMF) und der Lampenüberlebensfaktor (LSF) betragen bei diesen Lampen die in Tabelle 24 angegebenen Werte:

Tabelle 24

Unverbindliche Werte für LLMF und LSF von Lampen zur Straßenbeleuchtung (Referenzniveau)

Betriebsstunden20004000800016000
LLMF0,980,970,950,92
LSF0,990,980,950,92
Die Lichtleistung dieser Lampen kann zudem bis auf mindestens 50 % gesteuert werden, wenn der Bemessungswert für den Lichtstrom mehr als 9000 lumen beträgt.

1.2.
Produktinformationen zu den Lampen

Die nachfolgend genannten Informationen werden auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Lampenherstellern angemessen erscheinender Form bereitgestellt: Angaben gemäß den einschlägigen Anforderungen in Anhang III Abschnitt 1 Ziffer 3.

2.
REFERENZWERTE FÜR LICHTQUELLENSTEUERGERÄTE

2.1.
Leistung der Lichtquellensteuergeräte

Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen weisen einen Energieeffizienzindex gemäß Anhang III Abschnitt 2 Ziffer 2 von mindestens A1 BAT auf und sind steuerungsfähig. Vorschaltgeräte für Hochdruckentladungslampen weisen, wenn die Messung gemäß Anhang II erfolgt, bei einer Lampenleistung von bis zu 100 Watt einen Wirkungsgrad von über 87 % und andernfalls von über 89 % auf und sind steuerungsfähig, wenn die Gesamtleistung der mit demselben Vorschaltgerät betriebenen Lampen mindestens 55 Watt beträgt. Alle anderen Typen von Lichtquellensteuergeräten weisen, wenn die Messung nach den gültigen Standards erfolgt, bei einer Lampenleistung bis zu 100 Watt einen Wirkungsgrad von über 87 % und andernfalls von über 89 % auf und sind steuerungsfähig, sofern die Gesamt-Eingangsleistung der Lampen mindestens 55 Watt beträgt.

2.2.
Produktinformationen zu den Lichtquellensteuergeräten

Die nachfolgend genannten Informationen werden auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Herstellern der Lichtquellensteuergeräte angemessen erscheinender Form bereitgestellt: Angaben zum Wirkungsgrad des Vorschaltgeräts oder des zu verwendenden Lichtquellensteuergeräts.

3.
REFERENZWERTE FÜR LEUCHTEN

3.1.
Leistung der Leuchten

Die Optik der entsprechenden Leuchten weist folgende Schutzgrade auf:

IP65 für Straßen der Beleuchtungsklassen ME1 bis ME6 und MEW1 bis MEW6,

IP5x für Straßen der Beleuchtungsklassen CE0 bis CE5, S1 bis S6, ES, EV und A.

Der Anteil des Lichts, das bei einer optimal installierten Leuchte oberhalb der Horizontalen abgestrahlt wird, sollte auf folgende Werte begrenzt werden:

Tabelle 25

Unverbindliche Höchstwerte für den in den oberen Halbraum abgestrahlten Lichtanteil (Upward Light Output Ratio, ULOR) nach Straßen-Beleuchtungsklassen für Leuchten zur Straßenbeleuchtung (Referenzniveau)

Straßen der Beleuchtungsklassen ME1 bis ME6 und MEW1 bis MEW6, sämtliche Lichtleistungen3 %
Straßen der Beleuchtungsklassen CE0 bis CE5, S1 bis S6, ES, EV und A:
12000 lm ≤ Lichtquelle
5 %
8500 lm ≤ Lichtquelle < 12000 lm
10 %
3300 lm ≤ Lichtquelle < 8500 lm
15 %
Lichtquelle < 3300 lm
20 %
In Gebieten, in denen die Lichtverschmutzung besorgniserregende Ausmaße annimmt, wird unabhängig von der Beleuchtungsklasse und der Lichtleistung höchstens 1 % des Lichts oberhalb der Horizontalen abgestrahlt. Die Leuchten sind so konzipiert, dass Abfalllicht so weit wie möglich vermieden wird. Verbesserungen der Leuchten zur Verringerung des abgestrahlten Abfalllichts gehen jedoch in keinem Fall zu Lasten der Gesamtenergieeffizienz der Anlage, für die die Leuchte bestimmt ist. Handelt es sich um Leuchten für Leuchtstofflampen oder Hochdruckentladungslampen, so sind sie mit mindestens einem Lampentyp kompatibel, der die Referenzwerte in Anhang V erreicht. Die Leuchten sind mit Anlagen kompatibel, die mit den geeigneten Systemen zur Lichtstromsteuerung ausgestattet sind, dem verfügbaren Tageslicht sowie den Verkehrs- und Wetterbedingungen Rechnung tragen und daneben die variierende Oberflächenreflexion und die Anfangsdimensionierung der Anlage aufgrund des Lampenlichtstromerhaltwerts ausgleichen können.

3.2.
Produktinformationen zu den Leuchten

Die nachfolgend genannten Informationen werden für die entsprechenden Modelle auf frei zugänglichen Internetseiten und in anderer den Herstellern angemessen erscheinender Form bereitgestellt:
a)
Angaben gemäß den jeweils einschlägigen Anforderungen in Anhang III Abschnitt 3 Ziffer 2 und Anhang V;
b)
Tabelle der Werte für den Beleuchtungswirkungsgrad bei Standard-Straßenbedingungen für die beschriebene Beleuchtungsklasse. Die Tabelle enthält die energieeffizientesten UF-Werte für verschiedene Straßenbreiten, verschiedene Masthöhen, den maximalen Abstand der Masten sowie Überhang und Neigung der Leuchten entsprechend der gegebenen Beleuchtungsklasse und der Konzeption der Leuchte;
c)
Einbauanweisungen zur Optimierung des Beleuchtungswirkungsgrads;
d)
zusätzliche Einbauempfehlungen zur Minimierung von Abfalllicht (sofern nicht in Konflikt mit der Optimierung des Beleuchtungswirkungsgrades und der Sicherheit);
e)
für sämtliche Leuchten außer Leuchten mit bloßer Lampe und ohne Optik werden in einer ähnlichen Tabelle Daten zum gültigen Leuchtenlichtstromerhalt (LMF) angegeben.

Tabelle 26

Unverbindliche Werte für den Leuchtenlichtstromerhalt (Referenzniveau)

LMF-Werte
VerschmutzungskategorieExpositionsdauer in Jahren
1,01,52,02,53,03,54,0
Hoch
Mittel
Gering
Für Leuchten für gebündelte Lichtquellen wie Reflektorlampen oder LEDs werden nur die jeweils gültigen Angaben geliefert, d. h. LLMF × LMF anstatt lediglich LMF.

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