Artikel 6 VO (EG) 2009/250
Die Verordnungen (EG) Nr. 2700/98 und (EG) Nr. 2702/98 werden aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für die Erhebung, Erstellung und Übermittlung von Daten für die Berichtsjahre bis einschließlich 2007.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.