Artikel 6 VO (EG) 2009/250

Die Verordnungen (EG) Nr. 2700/98 und (EG) Nr. 2702/98 werden aufgehoben.

Sie gelten jedoch weiterhin für die Erhebung, Erstellung und Übermittlung von Daten für die Berichtsjahre bis einschließlich 2007.

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