Artikel 26 VO (EG) 2009/260

Die Verordnung (EG) Nr. 3285/94 in der durch die in Anhang II aufgeführten Rechtsakte geänderten Fassung wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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