ANHANG II VO (EG) 2009/262
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Teil A:
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Anforderungen bezüglich Abfragecodeanträgen nach Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 5 Absätze 1 und 2
Ein Abfragecodeantrag muss mindestens folgende Schlüsselelemente umfassen:- a)
- ein eindeutiges Antragsaktenzeichen des zuständigen Mitgliedstaats;
- b)
- vollständige Angaben zum Vertreter des Mitgliedstaats, der für die Koordinierung der Modus-S-Abfragecodezuweisung zuständig ist;
- c)
- vollständige Angaben zum Ansprechpartner des Modus-S-Betreibers für Angelegenheiten der Modus-S-Abfragecodezuweisung;
- d)
- Bezeichnung des Modus-S-Abfragesystems;
- e)
- Einsatz des Modus-S-Abfragesystems (operationell oder zu Testzwecken);
- f)
- Standort des Modus-S-Abfragesystems;
- g)
- vorgesehenes Datum der ersten Modus-S-Übertragung des Modus-S-Abfragesystems;
- h)
- angefragter Modus-S-Abdeckungsbereich;
- i)
- spezifische Betriebsanforderungen;
- j)
- SI-Code-Fähigkeit;
- k)
- Fähigkeit zum „II/SI-Code-Betrieb”
- l)
- Abdeckungskarten-Fähigkeit.
- Teil B:
- Anforderungen bezüglich der Abfragecodezuweisung nach Artikel 2 Absatz 10 und Artikel 4 Absätze 3 und 4
Eine Abfragecodezuweisung muss mindestens folgende Schlüsselelemente umfassen:- a)
- das entsprechende Antragsaktenzeichen des zuständigen Mitgliedstaats;
- b)
- ein eindeutiges Zuweisungsaktenzeichen des Abfragecode-Zuweisungsdienstes;
- c)
- gegebenenfalls überholte Zuweisungsaktenzeichen;
- d)
- zugewiesener Abfragecode;
- e)
- Überwachungs- und Lockout-Abdeckungsbeschränkungen in Form von Sektorbereichen oder Modus-S-Abdeckungskarte;
- f)
- Umsetzungszeitraum, während dessen die Zuweisung in dem Modus-S-Abfragesystem, für das der Antrag gestellt wurde, registriert werden muss;
- g)
- einzuhaltende Umsetzungssequenz;
- h)
- optional und in Verbindung mit anderen Alternativen: Cluster-Empfehlung;
- i)
- gegebenenfalls spezifische Betriebsbeschränkungen.
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