ANHANG III VO (EG) 2009/278

UNVERBINDLICHE REFERENZWERTE GEMÄSS ARTIKEL 6

a)
Nulllast

Die geringste Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast kann wie folgt näherungsweise bestimmt werden:

0,1 W oder weniger, falls PO ≤ 90 W,

0,2 W oder weniger, falls 90 W < PO ≤ 150 W,

0,4 W oder weniger, falls 150 W < PO ≤ 180 W,

0,5 W oder weniger, falls PO > 180 W.

b)
Durchschnittliche Effizienz im Betrieb

Die höchste durchschnittliche Effizienz externer Netzteile im Betrieb kann nach den neuesten vorliegenden Daten (Stand Januar 2008) wie folgt näherungsweise bestimmt werden:

0,090 · ln(PO) + 0,680, falls 1,0 W ≤ PO ≤ 10,0 W,

0,890, falls PO > 10,0 W.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.