ANHANG VO (EG) 2009/295
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus einem digitalen Gerät in eigenem Gehäuse zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Bild und Ton in verschiedenen Formaten, das Daten aus verschiedenen Quellen (z. B. Satellitenfernsehempfänger, automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Videokameraaufnahmegeräten) empfangen kann, und aus Anschlusskabeln, einer CD-ROM, einer Bedienungsanleitung, Schrauben und einem Schraubenzieher besteht. Das Gerät enthält eine Leiterplatte mit aktiven und passiven Elementen (notwendig für die Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton und Video) einschließlich eines Mikroprozessors. Das Gerät ist mit folgenden Schnittstellen ausgerüstet:
Weiterhin ist es ausgestattet mit Bedienknöpfen (power, play, pause, volume) und einem Infrarotempfänger für eine Fernbedienung. Das Gerät ist für die Aufnahme einer Festplatte konzipiert. |
85219000 |
Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 Buchstabe a, 3 Buchstabe b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und des Wortlauts der KN-Codes 8521 und 85219000. Da das Gerät abgesehen von einer Festplatte alle notwendigen elektronischen Bauteile für die Ausführung der Funktionen der Position 8521 enthält und da diese Bestandteile auch bei fehlender Festplatte für keine anderen Funktionen als die Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton und Bild verwendet werden können, hat es gemäß der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen oder fertigen Ware der Position 8521. Daher stellt die Tatsache, dass das Gerät keine Festplatte enthält, keinen Hinderungsgrunds für die Einreihung als eine vollständige oder fertige Ware dar. Eine Einreihung in die Position 8522 als Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8521 bestimmt, ist daher ausgeschlossen. Das Gerät ist somit als Gerät zur Bild- und Tonaufzeichnung oder wiedergabe in die Position 8521 einzureihen. Der Schraubenzieher ist gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI mit dem Gerät einzureihen, da er zur Montage und Wartung desselben erforderlich ist. |
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