ANHANG VO (EG) 2009/299
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus:
Mit der Zusammenstellung sollen Kinder Fantasieschmuck herstellen, der mithilfe der Magnete verändert werden kann. Der Stoffbeutel kann sowohl zur Aufbewahrung der Einzelteile als auch des hergestellten Fantasieschmucks dienen. |
95030070 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030070. Die Art und Weise, in der diese Ware aufgemacht ist, und der Wert der einzelnen Bestandteile weisen eindeutig darauf hin, dass die Warenzusammenstellung als Spielzeug benutzt werden soll (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9503, vorletzter Absatz). Die Einreihung als Fantasieschmuck in Position 7117 ist ausgeschlossen, da die Ware, wenn sie einmal zusammengesetzt ist, das Aussehen und den Charakter von Spielzeug aufweist. Die Warenzusammenstellung ist daher als anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen in den KN-Code 95030070 einzureihen. |
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