Artikel 36 VO (EG) 2009/302
Wachstumsfaktoren für gemästeten oder aufgezogenen Thunfisch
Die Mitgliedstaaten legen für Roten Thun, der in ihren Netzkäfigen gemästet oder aufgezogen wird, Wachstumsfaktoren fest und teilen der Kommission die Faktoren und die ihnen zugrunde liegenden Methoden bis 15. September 2009 mit. Die Kommission leitet diese Angaben an das Sekretariat und an den Ständigen Ausschuss für Forschung und Statistik der ICCAT weiter.
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