Artikel 39 VO (EG) 2009/302
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1559/2007
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1559/2007 wird aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.
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