ANHANG VO (EG) 2009/349

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Erzeugnis in Pulverform mit folgender Zusammensetzung (GHT):

L-Ascorbinsäure (Vitamin C)
97
Hydroxypropylmethylcellulose
3

Der Zusatz von Hydroxypropylmethylcellulose ist für die Erhaltung oder den Transport von Vitamin C nicht notwendig.

Das Erzeugnis ist für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter (Herstellung von Vitamintabletten) als für den allgemeinen Gebrauch.

21069092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069092.

Der Zusatz von Hydroxypropylmethylcellulose (Mittel zum Umhüllen und Antibackmittel) verändert den Charakter des Vitamin-C-Erzeugnisses und ermöglicht die technische Verwendung des Erzeugnisses zur Herstellung von Vitamintabletten.

Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System Position 2936 Absatz 3.

Das Erzeugnis dient nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne des Kapitels 30.

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