Artikel 1 VO (EG) 2009/356
Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet um festzustellen, ob und inwieweit die Einfuhren von frei stehenden oder nicht frei stehenden Bügelbrettern und Bügeltischen, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wichtigen Teilen von Bügelbrettern und Bügeltischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die unter den KN-Codes ex39249090, ex44219098, ex73239390, ex73239991, ex73239999, ex85167970 und ex85169000 (TARIC-Codes 3924909010, 4421909810, 7323939010, 7323999110, 7323999910, 8516797010 und 8516900051) eingereiht werden und von Greenwood Houseware (Zuhai) Ltd. (TARIC-Zusatzcode A953) hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft werden, dem mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.
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