Artikel 1 VO (EG) 2009/386

In Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird folgender Buchstabe angefügt:

m)
Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen: Stoffe, die die Aufnahme von Mykotoxinen unterdrücken oder verringern, ihre Ausscheidung fördern oder ihre Wirkungsweise verändern können.

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