ANHANG II g VO (EG) 2009/428
(in Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a dieser Verordnung und in den Anhängen IIa, IIc und IId dieser Verordnung genannte Liste)
Die Nummern enthalten nicht immer die vollständige Beschreibung der betreffenden Güter und die zugehörigen Anmerkungen des Anhangs I. Lediglich Anhang I enthält die vollständige Beschreibung der Güter. Bei Begriffen, die zwischen doppelten Anführungszeichen stehen, handelt es sich um Begriffe, für die es eine Definition in der Liste der Begriffsbestimmungen in Anhang I gibt. Die Nennung eines Guts im vorliegenden Anhang berührt nicht die Anwendung der Allgemeinen Software-Anmerkungen (ASA) des Anhangs I.- —
Alle in Anhang IV aufgeführten Güter,
- —
0C001 „Natürliches Uran” oder „abgereichertes Uran” oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält,
- —
0C002 „Besonders spaltbares Material” , das nicht in Anhang IV genannt ist,
- —
0D001 „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „…” von Gütern, die von Kategorie 0 erfasst werden, soweit sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen,
- —
0E001 „Technologie” entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „…” von Gütern, die von Kategorie 0 erfasst werden, soweit sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen,
- —
1A102 resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen,
- —
1C351 human- und tierpathogene Erreger sowie „Toxine” ,
- —
1C353 genetische Elemente und genetisch modifizierte Organismen,
- —
1C354 pflanzenpathogene Erreger,
- —
1C450a1 Amiton: O,O-Diethyl-S-[-2-(diethylamino)ethyl]phosphorthiolat (CAS-Nr. 78-53-5) sowie die entsprechenden alkylierten oder protonierten Salze,
- —
1C450a2 PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-(trifluormethyl)-1-propen (CAS-Nr. 382-21-8),
- —
7E104 „Technologie” für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen,
- —
9A009a Hybridraketenantriebssysteme mit einem Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs,
- —
9A117 Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für „Flugkörper”
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.