Artikel 12 VO (EG) 2009/442

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für die ab dem 1. Juli 2009 eröffneten Einfuhrkontingentszeiträume. Hinsichtlich des Kontingents Nr. 09.0119 gilt sie jedoch für die ab dem 1. Januar 2010 eröffneten Kontingentszeiträume.

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