ANHANG VO (EG) 2009/446
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Weiße geschälte und enthäutete Erdnüsse (blanchierte Erdnüsse). Die geschälten Erdnüsse werden blanchiert, indem sie einen Gasofen mit vier Erhitzungszonen passieren; darin werden die Kerne durch Besprühen mit 88—93 °C heißem Wasserdampf gedämpft, bevor sie durch zwei Kühlzonen geleitet werden. Aufgrund des stufenweisen Erhitzens quellen die Kerne auf, so dass sich die rötliche Haut ablöst. Die Haut wird anschließend auf mechanischem Weg entfernt. Die Erdnüsse, die keine weitere Veränderung als das Entfernen der Samenhaut erfahren haben, werden lose oder in „big bags” von etwa 1000 kg gestellt. |
12022000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1202 und 12022000. Das Blanchieren ist als Wärmebehandlung der Erdnüsse zu betrachten, die hauptsächlich dem Entfernen der roten Samenhaut und somit der Erleichterung ihrer Verwendung dient. Diese Behandlung verändert nicht den Charakter der Erdnüsse als natürliche Erzeugnisse und schränkt ihre allgemeine Verwendungsmöglichkeit nicht zugunsten eines spezifischen Verwendungszwecks ein (siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System, Kapitel 12, Allgemeines, Absatz 2). Das Erzeugnis ist daher in die Position 1202 einzureihen. |
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