Präambel VO (EG) 2009/45

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001(1) wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001(2) auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro(3) sind.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009(4) geändert. Der Schutz des Euro muss jedoch auch in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, die ihn nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, und es müssen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die hierfür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 11.

(2)

ABl. L 181 vom 4.7.2001 S. 6.

(3)

ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(4)

Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

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