Präambel VO (EG) 2009/47

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2183/2004(2) wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004(3) auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro(4) sind.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 46/2009(5) geändert. Es ist wichtig, dass gemeinschaftsweit einheitliche Bestimmungen für Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen gelten; dazu sollten die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 2183/2004 ist daher entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. C 283 vom 7.11.2008, S. 1.

(2)

ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 7.

(3)

ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 1.

(4)

ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(5)

Siehe Seite 5 dieses Amtsblatts.

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