ANHANG VO (EG) 2009/475
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ware aus Kunststoff (so genannte Kabeldichtung)(*) mit einem Durchmesser von ca. 1 cm und einer Länge von ca. 0,8 cm. Die Ware hat in der Mitte ein Loch und eine gerippte Außenseite. Sie ist dazu bestimmt, mit elektrischen Anschlussstücken in Kraftfahrzeugen eingesetzt zu werden, um den elektrischen Anschluss vor Staub, Feuchtigkeit, Öl und anderen Stoffen, die in der Regel in einem Kraftfahrzeug zu finden sind, zu schützen. |
39269097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097. Die Ware gilt nicht als Teil eines elektrischen Geräts im Sinne der Anmerkung 2 Buchstabe b zu Abschnitt XVI, da sie für die Funktion des Anschlussstücks nicht notwendig ist, sondern diese lediglich verbessert. Eine Einreihung in die Position 8538 als Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8536 bestimmt, ist daher ausgeschlossen. Die Ware gilt nicht als Isolierteil für elektrische Apparate der Position 8547, da sie nicht speziell zu Isolierzwecken, sondern zum Schutz elektrischer Anschlüsse bestimmt ist. Die Ware ist daher in den KN-Code 39269097 als andere Ware aus Kunststoffen einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient lediglich der Information.
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