ANHANG VO (EG) 2009/476
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
Ein System, bestehend aus folgenden Bauteilen:
Das erste Bauteil wiegt rund 3,6 kg. Das Gesamtgewicht des Systems liegt bei 32 kg. Das System wird für Unterwassereinsätze verwendet, bei denen Bilder aufgenommen und über Kabel auf den Bildschirm des Steuerungsgeräts geleitet werden. Es kann bis zu einer Tiefe von etwa 90 m eingesetzt werden. |
85258019 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 Buchstabe b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8525, 852580 und 85258019. Der charakterbestimmende Bestandteil des Bauteils, d. h. einer auf einem Tauchfahrzeug befestigten Fernsehkamera (KN-Code 85258019), ist die Kamera und nicht das Fahrzeug, das lediglich der Beförderung der Kamera über eine begrenzte Entfernung dient. Daher ist dieses Bauteil für sich genommen in KN-Code 85258019 einzureihen. Da die Einzelkomponenten miteinander verbundenen sind und das System aus Einzelkomponenten besteht, die zusammen eine klar definierte Funktion, die unter eine der Positionen des Kapitels 84 oder 85 fällt, erfüllen sollen, ist Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI anwendbar. Die Funktion des Systems ist die Aufnahme von Bildern, ohne sie zu speichern. Daher ist das gesamte System als Fernsehkamera in KN-Code 85258019 einzureihen. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.