ANHANG VO (EG) 2009/477
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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90019000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 90019000. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. Optische Elemente, auch optisch bearbeitet, nicht gefasst, werden in die Position 9001 eingereiht (siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9001, Buchstabe D)). Daher ist das Gerät als anderes optisches Element in den KN-Code 90019000 einzureihen. |
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90022000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9002 und 90022000. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements/optischen Filters. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. Gefasste optische Elemente, auch optisch bearbeitet, werden in die Position 9002 eingereiht (siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9001, Buchstabe D) und Position 9002). Daher ist das Erzeugnis als optischer Filter in den KN-Code 90022000 einzureihen. |
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