Präambel VO (EG) 2009/506

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Antrag Polens auf Eintragung der Bezeichnung „Olej rydzowy” wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 und unter Anwendung von Artikel 19 Absatz 3 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht(2).
(2)
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden.
(3)
Der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 wurde nicht beantragt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 93 vom 31.3 2006, S. 1.

(2)

ABl. C 244 vom 25.9.2008, S. 27.

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