ANHANG VO (EG) 2009/51

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Gestepptes rechteckiges Erzeugnis, Abmessungen etwa 260 cm × 240 cm, bestehend aus drei Lagen, die beiden äußeren Lagen aus Baumwollgeweben; bei der mittleren Lage handelt es sich um eine synthetische Wattierung, die die Füllung bildet. Die obere Lage hat einen aufgenähten etwa 30 cm breiten Rand in kontrastierender Farbe. Die Lagen sind mit Ziernähten zusammengenäht.

(Bettüberwurf/Bettdecke)

(siehe Foto Nr. 645)(*)

94049090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe s zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9404, 940490 und 94049090.

Bettausstattungen und ähnliche Waren, mit Füllung aus Stoffen aller Art, sind in Position 9404 einzureihen. Vgl. dazu die Erläuterungen zu Position 9404 des Harmonisierten Systems (HS) Buchstabe B und Buchstabe B Absatz 2, in denen Deckbetten und Bettdecken ausdrücklich aufgeführt sind.

Die Einreihung in Position 6304 kommt nicht in Betracht, weil Bettausstattungen des Kapitels 94 nicht zu Abschnitt XI gehören (siehe Anmerkung 1 Buchstabe s zu Abschnitt XI). In Position 6304 sind außerdem Waren zur Innenausstattung der Position 9404 wie Bettüberwürfe ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 6304, 2. Absatz).

Daher ist die Ware in den KN-Code 94049090 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zu Informationszwecken.

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