Artikel 1 VO (EG) 2009/573

Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob und in welchem Umfang die Einfuhren von Sämischleder und Neusämischleder, auch zugeschnitten, einschließlich Sämischleder und Neusämischleder in getrocknetem Zustand (crust), mit Ursprung in der Volksrepublik China, das unter den KN-Codes 41141010 und 41141090 eingereiht wird und von Henan Prosper Skins & Leather Enterprise Co., Ltd, hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft wird (TARIC-Zusatzcode A957), dem mit der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.

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