ANHANG VO (EG) 2009/594
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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39046990 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 40, Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3904, 390469 und 39046990. Ein Copolymer aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropylen entspricht nicht einem synthetischen Kautschuk gemäß der Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 40, da es nicht mit Schwefel vulkanisiert werden kann. Poly(vinylidenfluorid) ist ein Polymer, das zu Kapitel 39 gehört (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 39, Allgemeines, Liste der Kurzzeichen für Polymere und Anmerkungen zu Position 3904 letzter Absatz). Ein Copolymer aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropylen in Primärform ist ein fluoriertes Copolymer, das gemäß den Anmerkungen 1, 4 und 6 zu Kapitel 39 und Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 39 in das Kapitel 39 in den KN-Code 39046990 einzureihen ist. |
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39269097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 1 und 4 zu Kapitel 39, Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 40, Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 2 zu Kapitel 90 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097. Bei der Ware handelt es sich um eine Elastomerdichtung für allgemeine Verwendungszwecke. Sie ist daher kein erkennbarer Teil einer Maschine im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 90 der KN und ist daher aus Abschnitt XVI und Kapitel 90 ausgeschlossen. Das Material, aus dem diese Ware besteht, entspricht nicht einem synthetischen Kautschuk gemäß Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 40, da es nicht mit Schwefel vulkanisiert werden kann. Poly(vinylidenfluorid) ist ein Polymer, das zu Kapitel 39 gehört (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 39 Allgemeines, Liste der Kurzzeichen für Polymere und Anmerkungen zu Position 3904 letzter Absatz). Ein Copolymer aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropylen ist ein fluoriertes Copolymer, das in das Kapitel 39 eingereiht werden sollte. Folglich handelt es sich um ein Erzeugnis aus Kunststoff des Kapitels 39, das in der Kombinierten Nomenklatur anderweitig weder genannt noch inbegriffen ist und daher in den KN-Code 39269097 einzureihen ist. |
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