Artikel 2 VO (EG) 2009/598

Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 194/2009 der Kommission eingeführten vorläufigen Ausgleichszölle auf Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, die unter den KN-Codes ex15162098 (TARIC-Code 1516209820), ex15180091 (TARIC-Code 1518009120), ex15180099 (TARIC-Code 1518009920), ex27101941 (TARIC-Code 2710194120), 38249091, ex38249097 (TARIC-Code 3824909787) eingereiht werden, werden endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Ausgleichszölle übersteigen, werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden nur die Sicherheitsleistungen in Höhe der vorläufigen Zölle endgültig vereinnahmt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.