Anlage 6 VO (EG) 2009/606
Vorschriften für Dimethyldicarbonat
ANWENDUNGSBEREICH
Dimethyldicarbonat kann Wein mit einem oder mehreren der folgenden Ziele zugesetzt werden:- a)
- Gewährleistung der mikrobiologischen Stabilität des in Flaschen abgefüllten Weins, der gärfähige Zucker enthält,
- b)
- Verhindern der Bildung von unerwünschten Hefen und von Milchsäurebakterien,
- c)
- Verhindern der Gärung von Süßweinen, lieblichen und halbtrockenen Weinen.
WEITERE ANFORDERUNGEN
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Bei Ziel a darf der Zusatz erst kurz vor der Abfüllung in Flaschen erfolgen.
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Das verwendete Erzeugnis muss den Reinheitskriterien der Richtlinie 2008/84/EG entsprechen.
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Über diese Behandlung muss gemäß Artikel 185c Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Buch geführt werden.
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