Anlage 6 VO (EG) 2009/606

Vorschriften für Dimethyldicarbonat

ANWENDUNGSBEREICH

Dimethyldicarbonat kann Wein mit einem oder mehreren der folgenden Ziele zugesetzt werden:
a)
Gewährleistung der mikrobiologischen Stabilität des in Flaschen abgefüllten Weins, der gärfähige Zucker enthält,
b)
Verhindern der Bildung von unerwünschten Hefen und von Milchsäurebakterien,
c)
Verhindern der Gärung von Süßweinen, lieblichen und halbtrockenen Weinen.

WEITERE ANFORDERUNGEN

Bei Ziel a darf der Zusatz erst kurz vor der Abfüllung in Flaschen erfolgen.

Das verwendete Erzeugnis muss den Reinheitskriterien der Richtlinie 2008/84/EG entsprechen.

Über diese Behandlung muss gemäß Artikel 185c Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Buch geführt werden.

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