Artikel 26 VO (EG) 2009/607

Analytische und organoleptische Untersuchung

Die analytische und organoleptische Untersuchung gemäß Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a und b besteht in

a)
einer Analyse des betreffenden Weins, wobei folgende charakteristische Eigenschaften gemessen werden:

i)
anhand einer physikalischen und chemischen Analyse ermittelt:

Gesamtalkoholgehalt und vorhandener Alkoholgehalt,

Gesamtzuckergehalt, ausgedrückt als Fructose und Glucose (einschließlich Saccharose bei Perlwein und Schaumwein),

Gesamtsäuregehalt,

Gehalt an flüchtiger Säure,

Gesamtschwefeldioxidgehalt;

ii)
anhand einer zusätzlichen Analyse ermittelt:

Kohlendioxidgehalt (Perlwein und Schaumwein, Überdruck in Bar bei 20 °C),

jegliche andere charakteristische Eigenschaft, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder in den Produktspezifikationen der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben vorgesehen ist;

b)
einer organoleptischen Untersuchung betreffend Aussehen, Geruch und Geschmack.

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