Artikel 26 VO (EG) 2009/607
Analytische und organoleptische Untersuchung
Die analytische und organoleptische Untersuchung gemäß Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a und b besteht in
- a)
-
einer Analyse des betreffenden Weins, wobei folgende charakteristische Eigenschaften gemessen werden:
- i)
-
anhand einer physikalischen und chemischen Analyse ermittelt:
- —
-
Gesamtalkoholgehalt und vorhandener Alkoholgehalt,
- —
-
Gesamtzuckergehalt, ausgedrückt als Fructose und Glucose (einschließlich Saccharose bei Perlwein und Schaumwein),
- —
-
Gesamtsäuregehalt,
- —
-
Gehalt an flüchtiger Säure,
- —
-
Gesamtschwefeldioxidgehalt;
- ii)
-
anhand einer zusätzlichen Analyse ermittelt:
- —
-
Kohlendioxidgehalt (Perlwein und Schaumwein, Überdruck in Bar bei 20 °C),
- —
-
jegliche andere charakteristische Eigenschaft, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder in den Produktspezifikationen der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben vorgesehen ist;
- b)
- einer organoleptischen Untersuchung betreffend Aussehen, Geruch und Geschmack.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.