ANHANG XII VO (EG) 2009/607

VERZEICHNIS DER TRADITIONELLEN BEGRIFFE GEMÄSS ARTIKEL 40

Erläuterungen:

(*)(**)(***)(****)(*****)(******)
TEIL A:
Traditionelle Begriffe gemäß Artikel 118u Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
BELGIENBULGARIENTSCHECHISCHE REPUBLIKDÄNEMARKDEUTSCHLANDGRIECHENLANDSPANIENFRANKREICHITALIENZYPERNLUXEMBURGUNGARNMALTANIEDERLANDEÖSTERREICHPORTUGALRUMÄNIENSLOWENIENSLOWAKEIVEREINIGTES KÖNIGREICH
TEIL B:
Traditionelle Begriffe gemäß Artikel 118u Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
BULGARIENTSCHECHISCHE REPUBLIKDEUTSCHLANDGRIECHENLANDSPANIENFRANKREICHITALIENZYPERNLUXEMBURGUNGARNÖSTERREICHPORTUGALRUMÄNIENSLOWAKEISLOWENIEN
Traditioneller Begriff Sprache Wein(1) Zusammenfassung der Begriffsbestimmung/Verwendungsbedingungen(2) Betreffende Drittländer
Appellation d'origine contrôlée Französisch

g.U.

(1, 4)

Anstelle von „geschützte Ursprungsbezeichnung” verwendete traditionelle Begriffe
Gecontroleerde oorsprongsbenaming Niederländisch

g.U.

(1, 4)

Landwijn Niederländisch

g.g.A.

(1)

Anstelle von „geschützte Ursprungsbezeichnung” verwendete traditionelle Begriffe
Vin de pays Französisch

g.g.A.

(1)

Гарантирано наименование запроизход (ГНП)

(guaranteed designation of origin)

Bulgarisch

g.U.

(1, 3, 4)

Anstelle von „geschützte Ursprungsbezeichnung” oder „geschützte geografische Angabe” verwendete traditionelle Begriffe

14.4.2000

Гарантирано и контролиранонаименование за произход (ГКНП)

(guaranteed and controlled designation of origin)

Bulgarisch

g.U.

(1, 3, 4)

Благородно сладко вино (БСВ)

(noble sweet wine)

Bulgarisch

g.U.

(3)

Pегионално вино

(Regional wine)

Bulgarisch

g.g.A.

(1, 3, 4)

Jakostní šumivé víno stanovené oblasti Tschechisch

g.U.

(4)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet geerntet wurden; die Erzeugung von Wein, der für die Herstellung von Qualitätsschaumwein in einer besonderen Region verwendet wird, hat in dem Weinbaugebiet stattgefunden; in dem bestimmten Gebiet wurde der Hektarertrag nicht überschritten: der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften.
Jakostní víno Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet geerntet wurden; der Hektarertrag wurde nicht erhöht; die Trauben, aus denen der Wein erzeugt wurde, wiesen zumindest einen Zuckergehalt von 15° NM auf; die Ernte und Erzeugung des Weins mit Ausnahme der Abfüllung wurden in dem betreffenden Weinbaugebiet durchgeführt; der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften.
Jakostní víno odrůdové Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus Trauben, eingemaischten Trauben, Traubenmost, Wein aus den auf einer bestimmten Rebfläche geernteten Trauben oder durch den Verschnitt von Qualitätsweinen aus nicht mehr als drei Rebsorten.
Jakostní víno známkové Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus Trauben, eingemaischten Trauben, Traubenmost, möglicherweise aus Wein aus den auf einer bestimmten Rebfläche geernteten Trauben.

Jakostní víno s přívlastkem, ergänzt durch:

Kabinetní víno

Pozdní sběr

Výběr z hroznů

Výběr z bobulí

Výběr z cibéb

Ledové víno

Slámové víno

Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet oder Teilgebiet geerntet wurden, in dem der Hektarertrag nicht überschritten wurde; der Wein wurde aus Trauben gewonnen, deren Ursprung, Zuckergehalt und Gewicht sowie erforderlichenfalls Rebsorte(n) oder deren Befall mit der Edelfäule Botrytis cinerea P. von der Kontrollbehörde überprüft wurden und den Anforderungen für die besondere Art Qualitätswein mit Prädikat oder den Verschnitt von Qualitätsweinen mit Prädikat entsprechen; der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften; die Kontrollbehörde hat dem Wein eines der folgenden Prädikate verliehen:

„Kabinetní víno” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 19° NM gewonnen werden,

„Pozdní sběr” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 21° NM gewonnen werden,

„Výběr z hroznů” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 24° NM gewonnen werden,

„Výběr z bobulí” darf nur aus ausgewählten Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 27° NM gewonnen werden,

„Výběr z cibéb” darf nur aus ausgewählten von Edelfäule befallenen oder überreifen Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 32° NM gewonnen werden,

„Ledové víno” darf nur aus Trauben gewonnen werden, die bei einer Temperatur von –7 oC und darunter geerntet sowie in gefrorenem Zustand geerntet und verarbeitet wurden, und sein Mindestzuckergehalt muss 27° NM betragen,

„Slámové víno” darf nur aus Trauben gewonnen werden, die vor der Verarbeitung mindestens drei Monate lang auf Stroh- oder Schilfmatten gelagert oder in einem belüfteten Raum auf Gestellen aufgehängt wurden, und sein Mindestzuckergehalt muss 27° NM betragen.

Pozdní sběr Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet geerntet wurden; der Hektarertrag wurde nicht erhöht; die Trauben, aus denen der Wein erzeugt wurde, wiesen zumindest einen Zuckergehalt von 21° NM auf; die Ernte und Erzeugung des Weins mit Ausnahme der Abfüllung wurden in dem betreffenden Weinbaugebiet durchgeführt; der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften.

Víno s přívlastkem, ergänzt durch:

Kabinetní víno

Pozdní sběr

Výběr z hroznů

Výběr z bobulí

Výběr z cibéb

Ledové víno

Slámové víno

Tschechisch

g.U.

(1)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet oder Teilgebiet geerntet wurden, in dem der Hektarertrag nicht überschritten wurde; der Wein wurde aus Trauben gewonnen, deren Ursprung, Zuckergehalt und Gewicht sowie erforderlichenfalls Rebsorte(n) oder deren Befall mit der Edelfäule Botrytis cinerea P. von der Kontrollbehörde überprüft wurden und den Anforderungen für die besondere Art Qualitätswein mit Prädikat oder den Verschnitt von Qualitätsweinen mit Prädikat entsprechen; der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften, die Kontrollbehörde hat dem Wein eines der folgenden Prädikate verliehen:

„Kabinetní víno” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 19° NM gewonnen werden,

„Pozdní sběr” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 21° NM gewonnen werden,

„Výběr z hroznů” darf nur aus Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 24° NM gewonnen werden,

„Výběr z bobulí” darf nur aus ausgewählten Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 27° NM gewonnen werden,

„Výběr z cibéb” darf nur aus ausgewählten von Edelfäule befallenen oder überreifen Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 32° NM gewonnen werden,

„Ledové víno” darf nur aus Trauben gewonnen werden, die bei einer Temperatur von –7 oC und darunter geerntet sowie in gefrorenem Zustand geerntet und verarbeitet wurden, und sein Mindestzuckergehalt muss 27° NM betragen,

„Slámové víno” darf nur aus Trauben gewonnen werden, die vor der Verarbeitung mindestens drei Monate lang auf Stroh- oder Schilfmatten gelagert oder in einem belüfteten Raum auf Gestellen aufgehängt wurden, und sein Mindestzuckergehalt muss 27° NM betragen.

Jakostní likérové víno Tschechisch

g.U.

(3)

Der von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufte Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem besonderen Gebiet geerntet wurden; der Hektarertrag wurde nicht überschritten; die Erzeugung wurde in dem besonderen Weinbaugebiet durchgeführt, in dem die Trauben geerntet wurden; der Wein entspricht den Qualitätsanforderungen der geltenden Durchführungsvorschriften.
Zemské víno Tschechisch

g.g.A.

(1)

Wein erzeugt aus den im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik geernteten Trauben, die zur Qualitätsweinerzeugung in dem besonderen Gebiet geeignet sind, oder aus den Rebsorten, die in das Rebsortenverzeichnis in den geltenden Durchführungsvorschriften aufgenommen werden; das Etikett des Weins darf nur die in den Durchführungsvorschriften aufgeführte geografische Angabe tragen; Wein mit geografischer Angabe darf nur aus Trauben gewonnen werden, die einen Mindestzuckergehalt von 14° NM aufweisen und in der geografischen Einheit geerntet wurden, die die geografische Angabe gemäß diesem Absatz trägt und den Qualitätsanforderungen der Durchführungsvorschriften entspricht; die Verwendung des Namens einer anderen geografischen Einheit als derjenigen, die in die Durchführungsvorschriften aufgenommen wurde, ist verboten.
Víno originální certifikace (VOC oder V.O.C.) Tschechisch

g.U.

(1)

Der Wein muss im Weinbaugebiet oder einem kleineren Gebiet erzeugt worden sein; der Erzeuger muss Mitglied der Vereinigung sein, die dem Wein den Rechtsvorschriften zufolge die Ursprungsbezeichnung verleihen kann; der Wein entspricht zumindest den Qualitätsanforderungen der geltenden Rechtsvorschriften; der Wein entspricht den Bedingungen in der Entscheidung zur Verleihung der Ursprungsbezeichnung; außerdem muss der Wein den Rechtsvorschriften für die jeweilige Weinart entsprechen.
Regional vin Dänisch

g.g.A.

(1, 3, 4)

Wein oder Schaumwein, der in Dänemark gemäß den in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Regeln erzeugt wird. „Regional vin” muss einer organoleptischen und analytischen Untersuchung unterzogen worden sein. Seine Beschaffenheit und sein Charakter müssen teilweise durch das Erzeugungsgebiet, die verwendeten Trauben und das Können des Erzeugers und Winzers bestimmt sein.

Prädikatswein (Qualitätswein mit Prädikat(*)), ergänzt durch:

Kabinett

Spätlese

Auslese

Beerenauslese

Trockenbeerenauslese

Eiswein

Deutsch

g.U.

(1)

Grundkategorie der Prädikatsweine, die ein bestimmtes Mindestmostgewicht erreicht haben und nicht angereichert (weder chaptalisiert noch mit konzentriertem Traubenmost angereichert) werden, ergänzt durch eine der folgenden Angaben:

(Kabinett): unterste Stufe der Qualitätsweine mit Prädikat (Prädikatsweine); Kabinettweine sind leicht und fein und weisen je nach Rebsorte und Region 67 bis 85° Öchsle auf;

(Spätlese): Qualitätswein mit Prädikat (Prädikatswein), dessen Mostgewicht je nach Rebsorte und Region zwischen 76 und 95° Öchsle beträgt; die Traube sollte spät geerntet werden und muss vollreif sein; Spätleseweine haben einen intensiven Geschmack (nicht unbedingt süß);

(Auslese): aus individuell ausgesuchten vollreifen Trauben gewonnen, die durch botrytis cinerea konzentriert sein können und deren Mostgewicht je nach Rebsorte und Region zwischen 85 und 100° Öchsle beträgt;

(Beerenauslese): aus besonders ausgesuchten vollreifen Trauben gewonnen, die dank der Edelfäule (botrytis cinerea) eine hohe Zuckerkonzentration aufweisen und meist einige Zeit nach der normalen Weinlese geerntet wurden. Das Mostgewicht muss je nach Rebsorte und Region zwischen 110 und 125° Öchsle liegen; die Weine sind sehr süß und lange lagerfähig;

(Trockenbeerenauslese): höchste Stufe der Qualitätsweine mit Prädikat (Prädikatsweine), deren Mostgewicht 150° Öchsle übersteigt; Weine dieser Kategorie werden aus sorgfältig ausgesuchten überreifen Trauben gewonnen, deren Saft durch Edelfäule (botrytis cinerea) konzentriert wurde; die Trauben sind rosinenartig eingeschrumpft; diese Weine zeichnen sich durch eine edle Süße aus und haben einen geringen Alkoholgehalt;

(Eiswein): Eiswein muss aus Weintrauben gewonnen werden, die bei hartem Frost mit Temperaturen von weniger als –7 oC geerntet werden; sie werden in gefrorenem Zustand gepresst; es handelt sich um einen einmaligen, sehr hochwertigen Wein mit äußerst hoher Konzentration an Süße und Säure.

Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A. (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) Deutsch

g.U.

(1)

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, der einer analytischen und organoleptischen Untersuchung unterzogen wurde und bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Reifegrads der Trauben (Mostgewicht des Weins/Öchslegrade) erfüllt hat.
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b.A. (Qualitätslikörwein bestimmter Anbaugebiete)(**) Deutsch

g.U.

(3)

Qualitätslikörwein bestimmter Anbaugebiete, der einer analytischen und organoleptischen Untersuchung unterzogen wurde und bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Reifegrads der Trauben (Mostgewicht des Weins/Öchslegrade) erfüllt hat.
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A. (Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete)(**) Deutsch

g.U.

(8)

Qualitätsperlwein bestimmter Anbaugebiete, der einer analytischen und organoleptischen Untersuchung unterzogen wurde und bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Reifegrads der Trauben (Mostgewicht des Weins/Öchslegrade) erfüllt hat.
Sekt b.A. (Sekt bestimmter Anbaugebiete)(**) Deutsch

g.U.

(4)

Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete
Landwein Deutsch

g.g.A.

(1)

Hochwertigerer Wein aufgrund seines etwas höheren Mostgewichts
Winzersekt(**) Deutsch

g.U.

(1)

In bestimmten Weinbauzonen erzeugter Qualitätsschaumwein, der aus Trauben gewonnen wurde, die in demselben Weinbauunternehmen geerntet wurden, in dem der Hersteller die Trauben zu Wein verarbeitet, aus dem die in bestimmten Weinbauzonen erzeugten Qualitätsschaumweine hergestellt werden sollen; gilt auch für Erzeugergemeinschaften.

Ονομασία Προέλευσης Ανωτέρας Ποιότητας (ΟΠΑΠ)

(appellation d’origine de qualité supérieure)

Griechisch

g.U.

(1, 3, 4, 15, 16)

Der Name einer Region oder eines bestimmten Ortes, der von der Verwaltung zur Bezeichnung von Weinen anerkannt wurde, die folgenden Anforderungen erfüllen:

Sie werden aus Trauben von hochwertigen Rebsorten gewonnen, die der Art Vitis vinifera angehören und ausschließlich aus diesem geografischen Gebiet stammen, und ihre Erzeugung findet in diesem Gebiet statt,

sie werden aus Trauben von Rebflächen mit niedrigen Hektarerträgen gewonnen,

sie verdanken ihre Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse.

[L.D. 243/1969 und L.D. 427/76 über die Verbesserung und den Schutz des Weinbaus]

Ονομασία Προέλευσης Ελεγχόμενη (ΟΠΕ)

(appellation d'origine contrôlée)

Griechisch

g.U.

(3, 15)

Zusätzlich zu den unabdingbaren Anforderungen der „appellation d’origine de qualité supérieure” müssen die zu dieser Kategorie gehörenden Weine die folgenden Anforderungen erfüllen:

Sie werden aus Trauben von hochwertigen Rebflächen mit niedrigen Hektarerträgen auf für die Erzeugung von Qualitätsweinen geeigneten Böden gewonnen,

sie erfüllen bestimmte Anforderungen betreffend das Schnittsystem der Rebflächen und den Mindestzuckergehalt des Mostes.

[L.D. 243/1969 und L.D. 427/76 über die Verbesserung und den Schutz des Weinbaus]

Οίνος γλυκός φυσικός

(vin doux naturel)

Griechisch

g.U.

(3)

Weine, die zur Kategorie der Weine mit „appellation d'origine contrôlée” oder „appellation d’origine de qualité supérieure” gehören und zusätzlich die folgenden Anforderungen erfüllen:

Sie werden aus Traubenmost mit einem ursprünglichen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 12 % vol hergestellt,

sie haben einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol und höchstens 22 % vol,

sie haben einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 17,5 % vol.

[L.D. 212/1982 über die Eintragung von Weinen mit der Ursprungsbezeichnung „Samos” ]

Οίνος φυσικώς γλυκύς

(vin naturellement doux)

Griechisch

g.U.

(3, 15, 16)

Weine, die zur Kategorie der Weine mit „appellation d'origine contrôlée” oder „appellation d’origine de qualité supérieure” gehören und zusätzlich die folgenden Anforderungen erfüllen:

Sie werden aus Trauben gewonnen, die in der Sonne oder im Schatten gelagert wurden,

sie werden nicht angereichert,

sie haben einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 17 % vol (oder 300 g Zucker je Liter).

[L.D. 212/1982 über die Eintragung von Weinen mit der Ursprungsbezeichnung „Samos” ]

ονομασία κατά παράδοση

(appellation traditionnelle)

Griechisch

g.g.A.

(1)

Weine, die ausschließlich im geografischen Gebiet Griechenlands erzeugt werden, und zusätzlich

bei Weinen mit der traditionellen Bezeichnung Retsina aus Traubenmost hergestellt werden, der mit Aleppokiefernharz behandelt wurde, und

bei Weinen mit der traditionellen Bezeichnung Verntea aus Trauben von den Rebflächen der Insel Zakynthos gewonnen wurden und bestimmte Bedingungen hinsichtlich der verwendeten Rebsorten, der Hektarerträge der Rebflächen und des Zuckergehalts des Mostes erfüllen.

[P.D. 514/1979 über die Erzeugung, die Kontrolle und den Schutz von Retsina-Weinen und M.D. 397779/92 über die Festlegung der Anforderungen für die Verwendung der Angabe „Verntea Traditional Designation of Zakynthos” ]

τοπικός οίνος

(vin de pays)

Griechisch

g.g.A.

(1, 3, 4, 11, 15, 16)

Die Angabe bezieht sich auf eine Region oder einen bestimmten Ort und wurde von der Verwaltung zur Bezeichnung von Weinen anerkannt, die folgenden Anforderungen erfüllen:

Bei ihnen ergibt sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus ihrem geografischen Ursprung,

mindestens 85 % der zu ihrer Erzeugung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus diesem geografischen Gebiet und ihre Erzeugung findet in diesem geografischen Gebiet statt,

sie werden aus Rebsorten bereitet, die in dem bestimmten Gebiet eingestuft worden sind,

sie werden aus Trauben von Rebflächen mit niedrigen Erträgen auf für den Weinbau geeigneten Böden gewonnen,

für jeden Wein wurden ein natürlicher und ein vorhandener Alkoholgehalt festgesetzt.

[C.M.D. 392169/1999 Allgemeine Regeln für die Verwendung des Begriffs „Regional Wine” zur Bezeichnung von Tafelwein, geändert durch C.M.D. 321813/2007].

Denominación de origen (DO) Spanisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Name einer Region, eines Gebietes, einer Lage oder eines abgegrenzten Ortes, der von der Verwaltung für die Bezeichnung von Weinen anerkannt wurde, die folgende Bedingungen erfüllen:

Sie werden in der Region, dem Gebiet, der Lage oder dem abgegrenzten Ort aus dort angebauten Trauben gewonnen,

haben aufgrund ihres Ursprungs einen guten Ruf im Handel und

sie verdanken ihre Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; weitere rechtliche Anforderungen sind in der vorgenannten und anderen Rechtsvorschriften festgelegt)

Chile
Denominación de origen calificada (DOCa) Spanisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Zusätzlich zu den unabdingbaren Anforderungen für die „denominación de origen” muss die „denominacion de origen calificada” die folgenden Anforderungen erfüllen:

Seit ihrer Anerkennung als „denominación de origen” müssen mindestens zehn Jahre vergangen sein,

die geschützten Erzeugnisse werden nur vermarktet, wenn sie von eingetragenen und in dem abgegrenzten geografischen Gebiet gelegenen Weinbetrieben in Flaschen abgefüllt worden sind, und

und das Gebiet, das als zur Erzeugung von Wein mit der beschriebenen Ursprungsbezeichnung geeignet gilt, wird von jeder Gemeinde kartografisch abgegrenzt.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; weitere rechtliche Anforderungen sind in der vorgenannten und anderen Rechtsvorschriften festgelegt)

Vino de calidad con indicación geográfica Spanisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Wein, der in einer Region, einem Gebiet, einer Lage oder einem abgegrenzten Ort aus von dort stammenden Trauben gewonnen wird, bei dem sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus den geografischen Verhältnissen oder menschlichen Einflüssen oder beidem ergibt, was sich auf die Traubenerzeugung, die Weinbereitung oder die Reifung auswirkt. Diese Weine werden gekennzeichnet mit „vino de calidad de” , gefolgt durch den Namen der Region, des Gebiets, der Lage oder des abgegrenzten Orts, wo sie erzeugt und bereitet werden.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; weitere rechtliche Anforderungen sind in der vorgenannten und anderen Rechtsvorschriften festgelegt)

Vino de pago Spanisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Bezeichnet den Ort oder das Flurstück mit besonderen Bodenmerkmalen und einem Mikroklima, die ihn/es von den umliegenden Gebieten unterscheiden; bekannt unter einem Namen, der herkömmlicher- und bekannterweise mit der Bewirtschaftung von Rebflächen verbunden ist, von denen Weine mit besonderen Eigenschaften und Merkmalen stammen und deren Ausdehnung durch Regeln begrenzt ist, die von der zuständigen Verwaltung gemäß den Merkmalen jeder Region festgelegt werden. Die Fläche darf diejenige der Gemeinde oder Gemeinden, in der/denen sie sich befindet, nicht überschreiten. Ein wohlbekannter Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Rebfläche besteht, wenn der Name des „pago” im Handel normalerweise seit mindestens fünf Jahren zur Identifizierung der davon stammenden Weine verwendet worden ist. Alle Trauben, aus denen der „vino de pago” gewonnen werden soll, müssen von Rebflächen in dem betreffenden „pago” stammen und der Wein muss getrennt von anderen Weinen bereitet, gelagert und gegebenenfalls gereift werden.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; weitere rechtliche Anforderungen sind in der vorgenannten und anderen Rechtsvorschriften festgelegt)

Vino de pago calificado Spanisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Gehört der gesamte „pago” zu dem Gebiet einer „Denominación de origen calificada” , so kann der Wein „vino de pago calificado” genannt werden und der im „pago” erzeugte Wein kann immer als „de pago calificado” bezeichnet werden, wenn er die geltenden Anforderungen für Weine mit „Denominación de origen calificada” erfüllt und als solcher eingetragen ist.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; weitere rechtliche Anforderungen sind in der vorgenannten und anderen Rechtsvorschriften festgelegt)

Vino de la tierra Spanisch

g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11, 15, 16)

Anforderungen für die Verwendung des traditionellen Begriffs „vino de la tierra” zusammen mit einer geografischen Angabe:

1.
In der Regelung für die geografischen Anhaben gemäß Artikel 1 ist zumindest Folgendes festgelegt:

a)
Weinkategorie oder -kategorien, für die die Angabe gilt,
b)
zu verwendender Name der geografischen Angabe,
c)
genaue Abgrenzung des geografischen Gebiets,
d)
Angabe der zu verwendenden Rebsorte,
e)
Mindestalkoholgehalt der verschiedenen Weinarten, die Anspruch auf die Angabe haben,
f)
Bewertung oder Angabe der organoleptischen Eigenschaften,
g)
die von einer öffentlichen oder privaten Stelle anzuwendende Kontrollregelung für die Weine.

2.
Die Verwendung einer geografischen Angabe zur Bezeichnung von Weinen im Form eines Verschnitts von Weinen aus in verschiedenen Erzeugungsgebieten geernteten Trauben ist zulässig, wenn mindestens 85 % des Weins aus dem Erzeugungsgebiet stammen, dessen Namen er trägt.

(Gesetz 24/2003 über Rebe und Wein; Decret 1126/2003)

Vino dulce natural Spanisch

g.U.

(3)

(Anhang III Abschnitt B Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission)
Vino Generoso Spanisch

g.U.

(3)

(Anhang III Abschnitt B Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission) Chile
Vino Generoso de licor Spanisch

g.U.

(3)

(Anhang III Abschnitt B Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission)
Appellation d'origine contrôlée Französisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 15, 16)

Name eines Ortes, der zur Bezeichnung eines aus diesem Ort stammenden Erzeugnisses dient, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt; dieses Erzeugnis besitzt einen wohlbegründeten Ruf und seine Erzeugung unterliegt Kontrollverfahren, die die Identifizierung der Beteiligten, die Kontrolle der Erzeugungsbedingungen und die Kontrolle der Erzeugnisse umfassen.

Algerien

Schweiz

Tunesien

Appellation […] contrôlée Französisch
Appellation d'origine vin délimité de qualité supérieure Französisch
Vin doux naturel Französisch

g.U.

(3)

Stummgemachter Wein, d.h. Wein, dessen alkoholische Gärung durch den Zusatz von neutralem Weinalkohol gestoppt wird. Anhand dieses Verfahrens soll der Alkoholgehalt des Weins erhöht werden, wobei der Großteil des natürlichen Traubenzuckers erhalten bleibt.

Abhängig von der Art des gewonnenen „Vin doux naturel” , nämlich weiß, rot oder rosé, erfolgt das Stummmachen auf einer bestimmten Stufe der alkoholischen Gärung mit oder ohne Mazeration.

Vin de pays Französisch

g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 15, 16)

Weine mit geografischer Angabe, die strengen, mit Erlass festgelegten Erzeugungsbedingungen entsprechen, die Höchstertrag, Mindestalkoholgehalt, Rebsorten und strenge Analysevorschriften umfassen.
Denominazione di origine controllata (D.O.C.) Italienisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 11, 15, 16)

Weine mit Ursprungsbezeichnung: geografischer Name eines Weinbaugebiets, das durch eine besondere Erzeugung gekennzeichnet ist; der Name wird zur Bezeichnung eines Qualitätserzeugnisses mit hohem Bekanntheitsgrad verwendet, das seine Eigenschaften den geografischen Verhältnissen und den menschlichen Einflüssen verdankt. Das Gesetz legt für die italienischen Bezeichnungen den besonderen traditionellen Begriff „D.O.C.” fest, um das vorgenannte Konzept der sehr hochwertigen und traditionellen Ursprungsbezeichnung zu erläutern.

[Gesetz Nr. 164 vom 10.2.1992]

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung Deutsch
Kontrolirano poreklo Slowenisch
Denominazione di origine controllata e garanttia (D.O.C.G.) Italienisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 11, 15, 16)

Ähnelt der Begriffsbestimmung für D.O.C., enthält aber auch das Wort „garantiert” und wird so für Weine von besonderem Wert verwendet, die seit mindestens fünf Jahren als DOC-Weine anerkannt sind. Diese Weine werden in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 5 Litern vermarktet und tragen eine amtliche Erkennungsbanderole, um dem Verbraucher eine bessere Garantie zu bieten.

[Gesetz Nr. 164 vom 10.2.1992]

Kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung Deutsch
Kontrolirano in garantirano poreklo Slowenisch
Vino dolce naturale Italienisch

g.U.

(1, 3, 11, 15)

Traditioneller Begriff zur Bezeichnung und Qualifizierung einiger Weine, die aus eingetrockneten Weintrauben gewonnen werden und einen gewissen aus den Trauben stammenden Restzuckergehalt aufweisen, ohne angereichert worden zu sein.

Die Verwendung ist durch besondere Erlasse für verschiedene Weine geregelt.

Indicazione geografica tipica (IGT) Italienisch

g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 11, 15, 16)

Ein ausschließlich italienischer Begriff, der im Gesetz Nr. 164 vom 10. Februar 1992 festgelegt wurde, um italienische Weine mit geografischer Angabe zu bezeichnen, deren besondere Beschaffenheit und Qualitätsstufe sich aus dem geografischen Gebiet ergeben, in dem die Trauben angebaut werden.
Landwein Deutsch
Vin de pays Französisch
Deželna oznaka Slowenisch

Οίνος Ελεγχόμενης Ονομασίας

Προέλευσης (ΟΕΟΠ)

(Controlled Designation of Origin)

Griechisch

g.U.

(1,3,4,5,6,8,9,11,15,16)

Bezeichnet Weine mit g.U.

Κ.Δ.Π.403/2005 Αρ.4025/19.8.2005/Ε.Ε. Παρ. ΙΙΙ (Ι)

Κ.Δ.Π.212/2005 Αρ.3896/26.04.2005/Ε.Ε. Παρ.ΙΙΙ (Ι)

Κ.Δ.Π.706/2004 Αρ.3895/27.08.2004/Ε.Ε. Παρ.ΙΙΙ (Ι)

Τοπικός Οίνος

(Regional Wine)

Griechisch

g.g.A.

(1,3,4,5,6,8,9,11,15,16)

Bezeichnet Weine mit g.g.A.

Κ.Δ.Π. 704/2004 Αρ.3895/27.8.2004/Ε.Ε. Παρ. ΙΙΙ(Ι)

Crémant de Luxembourg Französisch

g.U.

(4)

[Règlement grand-ducal vom 4. Januar 1991] Bei der Erzeugung sind folgende Hauptnormen einzuhalten:

Die Trauben müssen von Hand geerntet und besonders für die Erzeugung von Crémant ausgewählt werden;

die Cuvée der Grundweine muss den Qualitätsnormen für Qualitätsweine entsprechen;

der Wein wird aus Most hergestellt, der aus dem Auspressen ganzer Trauben gewonnen wurde; bei weißen oder rosé Schaumweinen darf die gewonnene Mostmenge 100 l je 150 kg Trauben nicht überschreiten;

der Wein wird einer Flaschengärung nach der traditionellen Methode unterzogen;

der Schwefeldioxidgehalt darf 150 mg/l nicht überschreiten;

der Kohlensäureüberdruck muss mindestens 4 bar bei 20 oC betragen;

der Zuckergehalt muss unter 50 g/l liegen.

Marque nationale, ergänzt durch:

appellation contrôlée

appellation d'origine contrôlée

Französisch

g.U.

(1, 4)

(Wein):

Die „Marque nationale” (das nationale Gütezeichen) für Weine mit der Bezeichnung „Moselle luxembourgeoise” ist mit Règlement grand-ducal vom 12. März 1935 eingeführt worden. Die Aufschrift „Marque nationale — appellation contrôlée” auf dem rechteckigen Etikett auf der Rückseite der Flasche garantiert die vom Staat kontrollierte Erzeugung und Qualität des Weins. Nur Weine luxemburgischen Ursprungs, die nicht mit ausländischem Wein verschnitten worden sind und den nationalen und europäischen Vorschriften entsprechen, haben Anspruch auf diese Bezeichnung. Die Weine mit dieser Bezeichnung müssen in Flaschen vermarktet werden und die Trauben dürfen nur im luxemburgischen Erzeugungsgebiet geerntet und zu Wein verarbeitet worden sein. Die Weine werden systematisch einer analytischen und organoleptischen Untersuchung unterzogen.

(Schaumwein):

Die „Marque nationale” für luxemburgische Schaumweine ist mit Règlement grand-ducal vom 18. März 1988 eingeführt worden und gewährleistet Folgendes:

Der Schaumwein wird ausschließlich aus Weinen gewonnen, die zur Bereitung von Qualitätsweinen der Luxemburger Mosel geeignet sind;

der Wein entspricht den Qualitätskriterien der nationalen und europäischen Vorschriften;

der Wein steht unter staatlicher Kontrolle.

Minőségi bor Ungarisch

g.U.

(1)

Bedeutet „Qualitätswein” und bezeichnet Weine mit g.U.
Védett eredetű bor Ungarisch

g.U.

(1)

Bezeichnet Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Tájbor Ungarisch

g.g.A.

(1)

Bedeutet „Landwein” und bezeichnet Weine mit g.g.A.
Denominazzjoni ta’ Origini Kontrollata (D.O.K.) Maltesisch

g.U.

(1)

[Government Gazette Nr. 17965 vom 5. September 2006]
Indikazzjoni Ġeografika Tipika (I.G.T.) Maltesisch

g.g.A.

(1)

[Government Gazette Nr. 17965 vom 5. September 2006]
Landwijn Niederländisch

g.g.A.

(1)

Dieser Wein wird auf niederländischem Hoheitsgebiet geerntet und erzeugt. Der Name der Provinz, in der die Trauben geerntet werden, kann auf dem Etikett angegeben werden. Der natürliche Mindestalkoholgehalt dieses Weins sollte 6,5 % vol oder mehr betragen. Für die Erzeugung dieses Weins dürfen in den Niederlanden nur Rebsorten verwendet werden, die in einem nationalen Verzeichnis aufgeführt sind.
Districtus Austriae Controllatus (DAC) Lateinisch

g.U.

(1)

Die Bedingungen für diese Qualitätsweine (wie Rebsorten, Geschmack, Alkoholgehalt) werden von einem Regionalen Weinkomitee festgelegt.

Prädikatswein, auch ergänzt durch:

Ausbruch / Ausbruchwein

Auslese / Auslesewein

Beerenauslese / Beerenauslesewein

Kabinett / Kabinettwein

Schilfwein

Spätlese / Spätlesewein

Strohwein

Trockenbeerenauslese

Eiswein

Deutsch

g.U.

(1)

Diese Weine sind Qualitätsweine und werden hauptsächlich anhand des natürlichen Zuckergehalts der Trauben und der Erntebedingungen definiert. Sie dürfen weder angereichert noch gesüßt werden.

Ausbruch / Ausbruchwein: aus überreifen und von botrytis befallenen Trauben mit einem natürlichen Mindestzuckergehalt von 27° Klosterneuburger Mostwaage (KMW); für eine bessere Extraktion kann frischer Most oder Wein hinzugefügt werden.

Auslese / Auslesewein: aus streng ausgewählten Trauben mit einem natürlichen Mindestzuckergehalt von 21° KMW.

Beerenauslese / Beerenauslesewein: aus überreifen und/oder von botrytis befallenen, ausgewählten Trauben mit einem natürlichen Mindestzuckergehalt von 25° KMW.

Kabinett / Kabinettwein: aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Mindestzuckergehalt von 17° KMW.

Schilfwein, Strohwein: Die Trauben müssen vor dem Auspressen mindestens drei Monate lang auf Schilf oder Stroh gelagert und natürlich getrocknet worden sein; der Mindestzuckergehalt muss 25° KMW betragen.

Spätlese / Spätlesewein: aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Mindestzuckergehalt von 19° KMW.

Trockenbeerenauslese: Die Trauben müssen zum Großteil von botrytis befallen und natürlich eingetrocknet sein mit einem Mindestzuckergehalt von 30° KMW.

Eiswein: Die Trauben müssen während der Ernte und dem Auspressen natürlich gefroren sein und einen Mindestzuckergehalt von 25° KMW aufweisen.

Qualitätswein besonderer Reife und Leseart, auch ergänzt durch:

Ausbruch / Ausbruchwein

Auslese / Auslesewein

Beerenauslese / Beerenauslesewein

Kabinett / Kabinettwein

Schilfwein

Spätlese / Spätlesewein

Strohwein

Trockenbeerenauslese

Eiswein

Qualitätswein Deutsch

g.U.

(1)

Aus vollreifen Trauben und bestimmten Rebsorten mit einem Mindestzuckergehalt von 15° KMW und einem Höchstertrag von 6750 l/ha. Der Wein darf nur mit staatlicher Prüfnummer verkauft werden.
Qualitätswein mit staatlicher Prüfnummer
Landwein Deutsch

g.g.A.

(1)

Aus vollreifen Trauben und bestimmten Rebsorten mit einem Mindestzuckergehalt von 14° KMW und einem Höchstertrag von 6750 l/ha.
Denominação de origem (D.O.) Portugiesisch

g.U.

(1, 3, 4, 8)

Geografischer Name einer Region oder eines besonderen Ortes oder traditioneller Name, auch in Verbindung mit einem geografischen Ursprung, der zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Erzeugnisses verwendet wird, das aus Trauben dieser Region bzw. dieses Ortes gewonnen wird, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt und das innerhalb des abgegrenzten Gebiets oder der geografischen Region erzeugt wird.

[Decreto-Lei no 212/2004 vom 23.8.2004]

Denominação de origem controlada (D.O.C.) Portugiesisch

g.U.

(1, 3, 4, 8)

Die Etikettierung von Weinbauerzeugnissen, die Anspruch auf eine Ursprungsbezeichnung haben, kann die folgenden Angaben umfassen: „Denominação de Origem Controlada” oder „DOC” .

[Decreto-Lei no 212/2004 vom 23.8.2004]

Indicação de proveniência regulamentada (I.P.R.) Portugiesisch

g.U.

(1, 3, 4, 8)

Name des Landes oder einer Region oder eines besonderen Ortes oder traditioneller Name, auch in Verbindung mit einem geografischen Ursprung, der zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Erzeugnisses verwendet wird, das zu mindestens 85 % aus Trauben dieser Region bzw. dieses Ortes gewonnen wird, bei dem sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus diesem geografischen Ursprung ergibt und das innerhalb des abgegrenzten Gebiets oder der geografischen Region erzeugt wird.

[Decreto-Lei no 212/2004 vom 23.8.2004]

Vinho doce natural Portugiesisch

g.U.

(3)

Wein mit hohem Zuckergehalt, der aus spät geernteten oder von Edelfäule befallenen Trauben gewonnen wird.

[Portaria no 166/1986 vom 26.6.1986]

Vinho generoso Portugiesisch

g.U.

(3)

Die traditionell in den abgegrenzten Regionen Douro, Madeira, Setúbal und Carcavelos erzeugten Likörweine, die Port Wine oder Porto oder deren Übersetzung in eine andere Sprache, Madeira Wine oder Madeira oder deren Übersetzung in eine andere Sprache, Moscatel de Setúbal oder Setúbal und Carcavelos genannt werden.

[Decreto-Lei no 166/1986 vom 26.6.1986]

Vinho regional Portugiesisch

g.g.A.

(1)

Die Etikettierung von Weinbauerzeugnissen, die Anspruch auf eine geografische Angabe haben, kann die folgenden Angaben umfassen: „Vinho Regional” oder „Vinho da Região de” .

[Decreto-Lei no 212/2004 vom 23.8.2004]

Vin cu denumire de origine controlată (D.O.C.), ergänzt durch:

Cules la maturitate deplină – C.M.D.

Cules târziu – C.T.

Cules la înnobilarea boabelor – C.I.B.

Rumänisch

g.U.

(1, 3, 8, 15, 16)

Weine mit Ursprungsbezeichnung sind Weine aus Trauben, die in abgegrenzten Gebieten geerntet werden, die durch Witterungs-, Boden- und Lagebedingungen gekennzeichnet sind, die für die Erntequalität günstig sind, und bei denen die folgenden Anforderungen eingehalten werden:

a)
Die Trauben, aus denen der Wein gewonnen wird, stammen ausschließlich aus dem jeweiligen abgegrenzten Gebiet;
b)
die Erzeugung findet in dem jeweiligen geografischen Gebiet statt;
c)
der Wein verdankt seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse;
d)
sie werden aus Trauben von Rebsorten gewonnen, die der Art Vitis vinifera angehören.

Nach Maßgabe der Reifestufe der Trauben und ihrer Qualitätsmerkmale bei der Ernte werden die Weine folgendermaßen eingestuft:

a)
DOC – CMD – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus vollreif geernteten Trauben;
b)
DOC – CT – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus Trauben einer Spätlese;

DOC – CIB – Wein mit Ursprungsbezeichnung aus edelfaul geernteten Trauben.

Vin spumant cu denumire de origine controlată (D.O.C.) Rumänisch

g.U.

(5, 6)

Schaumweine mit Ursprungsbezeichnung, erzeugt aus für diese Erzeugungsart empfohlenen Rebsorten, die auf abgegrenzten Rebflächen angebaut werden, wo der Wein als Grundstoff erzeugt wird, der bis zur Vermarktung ausschließlich im abgegrenzten Gebiet weiterverarbeitet wird.
Vin cu indicație geografică Rumänisch

g.g.A.

(1, 4, 9, 15, 16)

Weine mit Ursprungsbezeichnung sind Weine aus Trauben, die auf bestimmten Rebflächen in abgegrenzten Gebieten geerntet werden und bei denen die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

a)
Bei ihnen ergibt sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus diesem geografischen Ursprung;
b)
mindestens 85 % der zur Weinbereitung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus diesem geografischen Gebiet;
c)
die Weinbereitung findet in diesem geografischen Gebiet statt;
d)
die Weine werden aus Trauben von Rebsorten gewonnen, die der Art Vitis vinifera angehören oder aus einer Kreuzung zwischen der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis stammen.

Der vorhandene Alkoholgehalt muss bei Weinen der Weinbauzone B mindestens 9,5 % vol und bei Weinen der Weinbauzonen CI und CII mindestens 10,0 %vol betragen. Der Gesamtalkoholgehalt darf 15 % vol nicht überschreiten.

Kakovostno vino z zaščitenim geografskim poreklom (kakovostno vino ZGP), auch ergänzt durch Mlado vino Slowenisch

g.U.

(1)

Wein aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 % vol (9,5 % vol in der Zone CII) und einem Höchstertrag von 8000 l/ha. Es muss eine analytische und organoleptische Untersuchung vorgenommen werden.
Kakovostno peneče vino z zaščitenim geografskim poreklom (Kakovostno vino ZGP) Slowenisch

g.U.

(1)

Wein aus der ersten und zweiten alkoholischen Gärung mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol, wobei der Gesamtalkoholgehalt der Cuvée mindestens 9 % vol beträgt.
Penina Slowenisch
Vino s priznanim tradicionalnim poimenovanjem (vino PTP) Slowenisch

g.U.

(1)

Die Bedingungen für diese Qualitätsweine (betreffend die Sorten, den Alkoholgehalt, den Ertrag usw.) werden mit Ministerialerlass auf der Grundlage des eingehenden Berichts eines Sachverständigen festgelegt.
Renome Slowenisch

Vrhunsko vino z zaščitenim geografskim poreklom (vrhunsko vino ZGP), auch ergänzt durch:

Pozna trgatev

Izbor

Jagodni izbor

Suhi jagodni izbor

Ledeno vino

Arhivsko vino (Arhiva)

Slamno vino (vino iz sušenega grozdja)

Slowenisch

g.U.

(1)

Wein aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 83° Öchsle und einem Höchstertrag von 8000 l/ha. Anreicherung, Süßung, Säuerung und Entsäuerung sind nicht zulässig. Es muss eine analytische und organoleptische Untersuchung vorgenommen werden.

Pozna trgatev: aus überreifen und/oder von botrytis befallenen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 92° Öchsle;

Izbor: aus überreifen und von botrytis befallenen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 108° Öchsle;

Jagodni izbor: aus überreifen und von botrytis befallenen ausgewählten Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 128° Öchsle;

Suhi jagodni izbor: aus überreifen und von botrytis befallenen ausgewählten Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 154° Öchsle;

Ledeno vino: die Trauben müssen während der Ernte natürlich gefroren sein und einen Zuckergehalt von mindestens 128° Öchsle aufweisen;

Arhivsko vino (arhiva): a gereifter Wein aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 83° Öchsle;

Slamno vino (vino iz sušenega grozdja): die Trauben müssen vor dem Auspressen auf Schilf- oder Strohmatten gelagert und natürlich getrocknet werden.

Vrhunsko peneče vino z zaščitenim geografskim poreklom (Vrhunsko peneče vino ZGP) Slowenisch

g.U.

(1)

Wein aus der ersten und zweiten alkoholischen Gärung mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 10,5 % vol, wobei der Gesamtalkoholgehalt der Cuvée mindestens 9,5 % vol beträgt.
Penina Slowenisch
Deželno vino s priznano geografsko oznako (Deželno vino PGO), auch ergänzt durch Mlado vino Slowenisch

g.g.A.

(1)

Wein aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 % vol und einem Höchstertrag von 12000 l/ha. Es muss eine analytische und organoleptische Untersuchung vorgenommen werden.
Akostné víno Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der von der Kontrollbehörde als Qualitätsrebsortenwein oder Qualitätsmarkenwein eingestuft wurde, aus Trauben, deren natürlicher Zuckergehalt mindestens 16° NM beträgt; der Hektarhöchstertrag wird nicht überschritten und der Wein entspricht den in der besonderen Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen.

Akostné víno s prívlastkom, ergänzt durch:

Kabinetné

Neskorý zber

Výber z hrozna

Bobuľovývýber

Hrozienkový výber

Cibébový výber

L'adový zber

Slamové víno

Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der von der Kontrollbehörde als Qualitätswein mit Prädikat eingestuft wird, er entspricht den in der besonderen Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen; der Hektarhöchstertrag wird nicht überschritten; die Rebsorte, der Ursprung der Trauben, ihr natürlicher Zuckergehalt, ihr Gewicht und ihr Gesundheitszustand werden vor der Verarbeitung von einem Bediensteten der Kontrollbehörde bescheinigt; das Verbot der Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts und der Anpassung des Restzuckergehalts wird eingehalten.

Akostné víno s prívlastkom wird aufgeteilt in:

kabinetné víno aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 19° NM,

neskorý zber aus vollreifen Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 21° NM,

výber z hrozna aus vollreifen, sorgfältig ausgesuchten Trauben mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 23° NM,

bobuľový výber aus handverlesenen überreifen Trauben, aus denen die unreifen und beschädigten Beeren von Hand entfernt wurden, mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 26° NM,

hrozienkový výber ausschließlich aus handverlesenen, überreifen Traubenbeeren, mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 28° NM,

cibébový výber ausschließlich aus handverlesenen, überreifen Traubenbeeren, die durch Botrytis cinerea Persoon befallen waren, mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 28° NM,

ľadové víno aus Trauben, die bei einer Temperatur von –7 oC und darunter geerntet sowie in gefrorenem Zustand geerntet und verarbeitet wurden; der gewonnene Most hat einen natürlichen Zuckergehalt von mindestens 27° NM,

slamové víno aus vollreifen Trauben, die vor der Verarbeitung mindestens drei Monate lang auf Stroh- oder Schilfmatten gelagert oder auf Gestellen aufgehängt wurden; der gewonnene Most hat einen natürlichen Zuckergehalt von mindestens 27° NM.

Esencia Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch langsame Gärung von ohne Pressen abgelaufenem Most aus getrennt verlesenen eingetrockneten Trauben von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” gewonnen wird. Esencia muss mindestens 450 g/l natürlichen Zucker und 50 g/l zuckerfreien Extraktstoff enthalten. Er muss mindestens drei Jahre lang reifen, davon mindestens zwei Jahre im Holzfass.
Forditáš Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch alkoholische Gärung von Most oder Wein desselben Jahrgangs von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” gewonnen wird, der auf gepresste eingetrocknete Trauben aufgegossen wird. Er muss mindestens zwei Jahre lang reifen, davon mindestens ein Jahr im Holzfass.
Mášláš Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch alkoholische Gärung von Most oder Wein desselben Jahrgangs von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” gewonnen wird, der auf Trub von Samorodné oder Výber aufgegossen wird. Er muss mindestens zwei Jahre lang reifen, davon mindestens ein Jahr im Holzfass.
Pestovateľský sekt(***) Slowakisch

g.U.

(4)

Es müssen die Bedingungen für die Erzeugung von Qualitätsschaumwein eingehalten werden, und die letzte Stufe des Schaumweinerzeugungsverfahrens muss von dem Winzer durchgeführt werden, dem die Rebfläche gehört, von der die für die Erzeugung verwendeten Trauben stammen. Alle Bestandteile der Cuvée für pestovateľský Sekt müssen aus einem Weinbaugebiet stammen.
Samorodné Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch alkoholische Gärung aus der Rebsorte Tokaj im Weinbaugebiet „vinohradnícka oblasť Tokaj” auf der bestimmten Rebfläche erzeugt wird, wenn die Bedingungen für die Erzeugung großer Mengen eingetrockneter Weintrauben nicht günstig sind. Er darf frühestens nach einer Reifezeit von zwei Jahren, davon mindestens ein Jahr im Holzfass, vermarktet werden.
Sekt vinohradníckej oblasti(***) Slowakisch

g.U.

(4)

Schaumwein, gewonnen durch erste oder zweite Gärung von Qualitätswein aus Trauben, die auf Rebflächen in Weinbaugebieten gewonnen werden, und zwar ausschließlich in einem Weinbaugebiet für zur Schaumweingewinnung geeignete Trauben oder einem benachbarten Weinbaugebiet, wobei die grundlegenden Bedingungen für Qualitätsschaumweine eingehalten werden müssen.
Výber (3)(4)(5)(6) putňový Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch alkoholische Gärung nach dem Aufguss auf eingetrocknete Trauben mit einem Mindestzuckergehalt von 21° NM von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” oder mit Wein derselben Qualität und desselben Jahrgangs von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” gewonnen wird. Je nach Menge der zugesetzten eingetrockneten Trauben wird Tokajský výber unterteilt in 3 bis 6 putňový. Výber muss mindestens drei Jahre lang reifen, davon mindestens zwei Jahre im Holzfass.
Výberová esencia Slowakisch

g.U.

(1)

Wein, der durch alkoholische Gärung aus eingetrockneten Trauben gewonnen wird. Während der Ernte werden Traubenbeeren einzeln verlesen und unmittelbar nach der Verarbeitung mit Most von der bestimmten Rebfläche „vinohradnícka oblasť Tokaj” oder Wein desselben Jahrgangs mit einem natürlichen Zuckergehalt von mindestens 180 g/l und Gehalt an zuckerfreiem Extraktstoff von mindestens 45 g/l aufgegossen. Der Wein muss mindestens drei Jahre lang reifen, davon mindestens zwei Jahre im Holzfass.
quality (sparkling) wine Englisch

g.U.

(1, 4)

Wein oder Schaumwein, der in England und Wales gemäß den Regeln der nationalen Rechtsvorschriften dieser Länder bereitet wird. Als „quality wine” vermarkteter Wein muss einer organoleptischen und analytischen Untersuchung unterzogen worden sein. Er muss seine besondere Beschaffenheit und Güte teilweise dem Erzeugungsgebiet, der Qualität der verwendeten Trauben und dem Fachkönnen des Erzeugers und Winzers verdanken.
Regional (sparkling) wine Englisch

g.g.A.

(1, 4)

Wein oder Schaumwein, der in England und Wales gemäß den Regeln der nationalen Rechtsvorschriften dieser Länder bereitet wird. „Regional wine” muss einer organoleptischen und analytischen Untersuchung unterzogen worden sein. Er muss seine besondere Beschaffenheit und Güte teilweise dem Erzeugungsgebiet, den verwendeten Trauben und dem Fachkönnen des Erzeugers und Winzers verdanken.

Колекционно

(collection)

Bulgarisch

g.U.

(1)

Wein, der die Bedingungen der „special reserve” erfüllt, mindestens ein Jahr lang in Flaschen reift und dessen Menge die Hälfte der Partie „special reserve” nicht überschreitet.

Ново

(young)

Bulgarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein wurde vollständig aus Trauben eines Jahrgangs gewonnen und bis Ende des Jahres in Flaschen abgefüllt. Er kann bis zum 1. März des folgenden Jahres mit der Angabe „neu” verkauft werden. In diesem Fall muss auf dem Etikett auch der Vermerk „Verkaufstermin: 1. März …” angebracht werden. Nach Verstreichen des vorgenannten Termins darf der Wein nicht mehr als „neu” gekennzeichnet und aufgemacht werden und müssen die im Handel verbleibenden Mengen nach dem 31. März des betreffenden Jahres entsprechend den Anforderungen des Erlasses neu etikettiert werden.

Премиум

(premium)

Bulgarisch

g.g.A.

(1)

Wein aus einer Rebsorte, die die höchste Qualität der gesamten Ernte aufweist. Die erzeugte Menge darf ein Zehntel der gesamten Ernte nicht überschreiten.

Премиум оук, или първо зареждане в бъчва

(premium oak)

Bulgarisch

g.U.

(1)

Wein, der in neuen Eichenfässern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 500 l reift.

Премиум резерва

(premium reserve)

Bulgarisch

g.g.A.

(1)

Wein aus einer Rebsorte, der einer reservierten Menge aus der besten Partie der Ernte entspricht.

Резерва

(reserve)

Bulgarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein aus einer Rebsorte, der ab November des Erntejahres mindestens ein Jahr lang reift.

Розенталер

(Rosenthaler)

Bulgarisch

g.U.

(1)

Wein aus empfohlenen Rebsorten mit einem Zuckergehalt von nicht weniger als 22 Gew.-%. Der Alkoholgehalt des Weines beträgt mindestens 11°. Seine Merkmale sind hautsächlich auf den Zusatz von Traubenmost oder konzentriertem Traubenmost mindestens dreißig Tage vor dem Versand zurückzuführen.

Специална селекция

(special selection)

Bulgarisch

g.U.

(1)

Wein aus einer Rebsorte oder Verschnitt, nach dem in der Produktspezifikation angegebenen Datum mindestens zwei Jahre lang gereift.

Специална резерва

(special reserve)

Bulgarisch

g.U.

(1)

Wein aus einer Rebsorte oder Verschnitt, nach dem in der Produktspezifikation angegebenen Datum mindestens ein Jahr lang in Eichenfässern gereift.
Archivní víno Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der mindestens drei Jahre nach dem Erntejahr in Verkehr gebracht wird.
Burčák Tschechisch

g. U.

(11)

Teilweise gegorener Traubenmost, bei dem der tatsächliche Alkoholgehalt 1 % vol übersteigt und weniger als drei Fünftel des gesamten Alkoholgehalts beträgt.
Klaret Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der durch Gärung ohne Schalen aus roten Trauben gewonnen wird.
Košer, Košer víno Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der anhand der Methode im Sinne der Vorschriften der jüdischen Religionsgemeinschaft gewonnen wird.
Labín Tschechisch

g.g.A.

(1)

Wein aus roten Trauben, der durch Gärung ohne Schalen in dem tschechischen Weinbaugebiet gewonnen wird.
Mladé víno Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der dem Endverbaucher spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Ernte der zur Erzeugung dieses Weins verwendeten Trauben stattgefunden hat, zum Verbrauch angeboten wird.
Mešní víno Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der anhand der Methode gewonnen wurde, die den Vorschriften für die Verwendung zur Feier der Messe im Rahmen der katholischen Kirche entspricht.
Panenské víno Tschechisch

g.U.

(1)

Wein aus der ersten Ernte der Rebfläche; als erste Ernte der Rebfläche gilt die im dritten Jahr nach Anpflanzung der Reben durchgeführte Ernte.
Panenská sklizeň Tschechisch
Pěstitelský sekt(****) Tschechisch

g.U.

(4)

Von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufter Schaumwein, der den Anforderungen der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft für Qualitätsschaumwein entspricht, der in einem bestimmten Gebiet aus den Trauben von den Rebflächen des Winzers hergestellt wird.
Pozdní sběr Tschechisch

g.U.

(1)

Von der Tschechischen Behörde für Agrar- und Lebensmittelkontrolle eingestufter Wein, erzeugt aus den Trauben, die auf einer bestimmten Rebfläche in dem betreffenden Gebiet geerntet wurden; der Hektarertrag wurde nicht überschritten; die Trauben, aus denen der Wein erzeugt wurde, weisen zumindest einen Zuckergehalt von 21o NM auf; die Ernte und Erzeugung des Weins mit Ausnahme der Abfüllung haben in dem betreffenden Weinbaugebiet stattgefunden; der Wein entspricht den in den Durchführungsvorschriften festgelegten Qualitätsanforderungen.
Premium Tschechisch

g.U.

(1)

Wein mit einem bestimmten Prädikat — Auslese, Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese, der aus Trauben gewonnen wurde, die zu mindestens 30 % von der Edelfäule Botrytis cinerea P. befallen waren.
Rezerva Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der mindestens 24 Monate zunächst in einem Holzfass und anschließend in der Flasche reift, davon mindestens zwölf Monate im Holzfass bei Rotweinen und mindestens sechs Monate im Holzfass bei Weiß- und Roséweinen.
Růžák Tschechisch

g.U.

(1)

Wein aus dem Verschnitt von Trauben oder Traubenmost von weißen, erforderlichenfalls auch roten oder schwarzen Trauben.
Ryšák Tschechisch
Zrálo na kvasnicích, Tschechisch

g.U.

(1)

Wein, der während seiner Erzeugung mindestens sechs Monate auf dem Weintrub gelagert wurde.
Krášleno na kvasnicích Tschechisch
Školeno na kvasnicích Tschechisch
Affentaler Deutsch

g.U.

(1)

Ursprungsbezeichnung für roten Qualitätswein und Prädikatswein der Rebsorte Blauer Spätburgunder aus den Gemarkungen Altschweier, Bühl, Eisental und Neusatz der Stadt Bühl, Bühlertal, sowie der Gemarkung Neuweier der Stadt Baden-Baden.
Badisch Rotgold Deutsch

g.U.

(1)

Wein erzeugt durch den Verschnitt von (auch eingemaischten) Weißweintrauben mit Rotweintrauben aus dem bestimmten Anbaugebiet Baden.
Classic Deutsch

g.U.

(1)

Rotwein oder weißer Qualitätswein, der ausschließlich aus Trauben klassischer Rebsorten hergestellt wird, die typisch für die Region sind; der natürliche Mindestalkoholgehalt des zur Erzeugung verwendeten Mostes liegt um mindestens 1 % vol höher als der natürliche Mindestalkoholgehalt, der für das Anbaugebiet vorgeschrieben ist, in dem die Trauben geerntet wurden; der Gesamtalkoholgehalt muss mindestens 11,5 % vol betragen; der Restzuckergehalt darf weder 15 g/l noch das Doppelte des Gesamtsäuregehalts überschreiten; Angabe einer einzigen Rebsorte, Angabe des Erntejahres, aber keine Angabe des Geschmacks.
Ehrentrudis Deutsch

g.U.

(1)

Ursprungsbezeichnung für hochwertigen und sehr hochwertigen Roséwein aus der Rebsorte Blauer Spätburgunder und dem Gebiet Tuniberg.
Federweisser Deutsch

g.g.A.

(1)

Teilweise gegorener Traubenmost aus Deutschland mit geografischer Angabe oder aus anderen EU-Staaten; bei den geografischen Angaben wird auf die für „Landwein” festgelegten Anbaugebiete Bezug genommen; „Federweißer” ist die allgemein gebräuchlichste Bezeichnung für teilweise gegorenen Traubenmost unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der regionalen Bezeichnungen.
Hock Deutsch

g.g.A.

(1)

Weißwein mit geografischer Angabe aus der Weinbauzone Rhein mit einem Restzuckergehalt innerhalb der für die Geschmacksangabe „lieblich” zulässigen Spanne; Geschichte des Begriffs: Hock ist traditionell die englische Bezeichnung für Rheinwein und kann zum Ortsnamen „Hochheim” (am Main, Anbaugebiet Rheingau) zurückverfolgt werden.
Liebfrau(en)milch Deutsch

g.U.

(1)

Traditioneller Name eines weißen deutschen Qualitätsweins, der zu mindestens 70 % aus einem Verschnitt von Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner aus dem Gebiet Nahe, Rheingau, Rheinhessen oder Pfalz stammt. Der Restzuckergehalt muss innerhalb der für die Geschmacksangabe „lieblich” zulässigen Spanne liegen. Fast ausschließlich für die Ausfuhr bestimmt.
Riesling-Hochgewächs(*****) Deutsch

g.U.

(1)

Weißer Qualitätswein, ausschließlich aus Trauben der Rebsorte Riesling erzeugt; der für die Erzeugung verwendete Most muss einen natürlichen Alkoholgehalt aufweisen, der um mindestens 1,5 % vol über dem natürlichen Mindestalkoholgehalt liegt, der für das bestimmte Anbaugebiet bzw. den Teil davon vorgeschrieben ist, in dem die Trauben geerntet worden sind, und er muss bei der sensorischen Prüfung mindestens 3,0 Punkte erreichen.
Schillerwein Deutsch

g.U.

(1)

Wein aus dem bestimmten Anbaugebiet Württemberg; Qualitätswein mit einer hellroten bis leuchtend roten Farbe, der durch den Verschnitt von (auch eingemaischten) Weißweintrauben mit (auch eingemaischten) Rotweintrauben erzeugt wird. „Schillersekt b.A.” oder „Schillerperlwein b.A.” sind zulässig, wenn der Grundwein Schillerwein ist.
Weissherbst Deutsch

g.U.

(1)

In einem bestimmten Anbaugebiet erzeugter Qualitätswein oder Prädikatswein, der aus einer einzigen roten Rebsorte und zu mindestens 95 % aus dem frühzeitigen Abpressen von Maische erzeugt wurde; die Rebsorte muss zusammen mit der Bezeichnung „Weißherbst” in derselben Schrift, Größe und Farbe angegeben werden; darf auch bei einheimischem Qualitätsschaumwein verwendet werden, der aus Wein hergestellt wurde, der die Bezeichnung „Weißherbst” tragen darf.

Αγρέπαυλη

(Agrepavlis)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem sich ein „Agrepavlis” genanntes Gebäude befindet und in dem die Weinbereitung stattfindet.

Αμπέλι

(Ampeli)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine ausschließlich aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem die Weinbereitung stattfindet

Αμπελώνας(ες)

(Ampelonas (-ès))

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine ausschließlich aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem die Weinbereitung stattfindet.

Αρχοντικό

(Archontiko)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem sich ein „Archontiko” genanntes Gebäude befindet und in dem die Weinbereitung stattfindet.

Κάβα

(Cava)

Griechisch

g.g.A.

(1, 3, 8, 11, 15, 16)

Unter kontrollierten Bedingungen reifende Weine.

Από διαλεκτούς αμπελώνες

(Grand Cru)

Griechisch

g.U.

(3, 15, 16)

Wein ausschließlich aus Trauben ausgewählter Rebflächen mit besonders niedrigen Hektarerträgen.

Ειδικά Επιλεγμένος

(Grande réserve)

Griechisch

g.U.

(1, 3, 15, 16)

Ausgewählte Weine, die unter kontrollierten Bedingungen eine bestimmte Zeit lang reifen.

Κάστρο

(Kastro)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem sich ein historisches Schloss/eine historische Burg oder dessen/deren Ruinen befinden und in dem die Weinbereitung stattfindet.

Κτήμα

(Ktima)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, der innerhalb des jeweiligen geschützten Weinbaugebiets liegt.

Λιαστός

(Liastos)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 15, 16)

Weine aus Trauben, denen durch Lagerung in der Sonne oder im Schatten teilweise Feuchtigkeit entzogen wurde.

Μετόχι

(Metochi)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, der außerhalb des Gebiets des Klosters liegt, zu dem er gehört.

Μοναστήρι

(Monastiri)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die zu einem Kloster gehören.

Νάμα

(Nama)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Süße Messweine.

Νυχτέρι

(Nychteri)

Griechisch

g.U.

(1)

Weine mit der g.U. „Santorini” , die ausschließlich auf den Inseln „Thira” and „Thiresia” erzeugt werden und mindestens drei Monate lang in Fässern lagern.

Ορεινό κτήμα

(Orino Ktima)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werde, der in einer Höhe von über 500 m liegt.

Ορεινός αμπελώνας

(Orinos Ampelonas)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine ausschließlich aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die in einer Höhe von über 500 m liegen.

Πύργος

(Pyrgos)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 8, 11, 15, 16)

Weine aus Trauben, die auf Rebflächen geerntet wurden, die von einem Betrieb bewirtschaftet werden, in dem sich ein „Pyrgos” genanntes Gebäude befindet und in dem die Weinbereitung stattfindet.

Επιλογή ή Επιλεγμένος

(Réserve)

Griechisch

g.U.

(1, 3, 15, 16)

Ausgewählte Weine, die unter kontrollierten Bedingungen eine bestimmte Zeit lang reifen.

Παλαιωθείς επιλεγμένος

(Vieille réserve)

Griechisch

g.U.

(3, 15, 16)

Ausgewählte Likörweine, die unter kontrollierten Bedingungen eine bestimmte Zeit lang reifen.

Βερντέα

(Verntea)

Griechisch

g.g.A.

(1)

Weine mit traditioneller Bezeichnung aus Trauben, die auf den Rebflächen der Insel Zakynthos geerntet werden, wo auch die Weinbereitung stattfindet.
Vinsanto Lateinisch

g.U.

(1, 3, 15, 16)

Weine mit der g.U. „Santorini” , die im Komplex Santo Erini-Santorini der Inseln „Thira” und „Thirasia” aus in der Sonne gelagerten Trauben gewonnen werden.
Amontillado Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (Vino generoso) mit der g.U. „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” : trockene Weine, mit pikantem Aroma, mild und vollmundig, bernstein- oder goldfarben, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt zwischen 16 und 22 °. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l.
Añejo Spanisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Weine, die insgesamt mindestens 24 Monate in Holzbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 600 l oder in der Flasche reifen.
Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein mit der g.U. „Malaga” , der zwischen drei und fünf Jahren reift.
Chacolí-Txakolina Spanisch

g.U.

(1)

Wein mit der g.U. „Chacolí de Bizkaia-Bizkaiko Txakolina” , „Chacolí de Getaria-Getariako Txakolina” und „Chacolí de Álava-Arabako Txakolina” , hauptsächlich aus den Rebsorten Ondarrabi Zuri und Ondarrabi Beltza gewonnen. Wein mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 9,5 % vol (11 % vol bei im Fass gegorenem Weißwein), höchstens 0,8 mg/l flüchtiger Säure und insgesamt höchstens 180 mg/l Schwefel (140 mg/l bei Rotwein).
Clásico Spanisch

g.U.

(3, 16)

Wein mit einer Restsüße von mehr als 45 g/l. Chile
Cream Englisch

g.U.

(3)

Likörwein „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , „Málaga” und „Condado de Huelva” mit einem Extraktstoffgehalt von mindestens 60 g/l; die Farbe reicht von bernstein- bis mahagonifarben. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” - oder „añadas” -System in Eichenbehältnissen.
Criadera Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , „Málaga” und „Condado de Huelva” ; reift im „criaderas y soleras” -System, das traditionell in seinem Gebiet eingesetzt wird.
Criaderas y Soleras Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , „Málaga” und „Condado de Huelva” , wobei „criaderas” genannte Eichenfässer übereinander gestapelt werden, der zuletzt gewonnene Wein auf der obersten Stufe eingefüllt wird und durch regelmäßiges Nachfüllen der Weine der verschiedenen darunter liegenden Stufen oder „criaderas” über einen langen Zeitraum schließlich die unterste Stufe oder „solera” erreicht, auf der der Reifungsprozess abgeschlossen ist.
Crianza Spanisch

g.U.

(1)

Andere Weine als Schaum-, Perl- oder Likörweine; sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Rotweine müssen mindestens 24 Monate lang reifen, davon mindestens 6 Monate in Eichenfässern mit einem Höchstfassungsvermögen von 330 l;

Weiß- und Roséweine müssen mindestens 18 Monate lang reifen, davon mindestens 6 Monate in Eichenfässern mit demselben Höchstfassungsvermögen.

Dorado Spanisch

g.U.

(3)

Gereifte Likörweine mit der g.U. „Rueda” und „Malaga” .
Fino Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (vino generoso) mit der g.U. „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla Sanlúcar de Barrameda” und „Montilla Moriles” mit folgenden Eigenschaften: strohfarben, trocken, leicht bitter, zart und blumig. Mindestens zwei Jahre lang im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l unter „flor” gereift.
Fondillón Spanisch

g.U.

(16)

Wein mit der g.U. „Alicante” , aus Trauben der Monastrel-Sorte gewonnen, die unter außergewöhnlichen Qualitäts- und Gesundheitsbedingungen überreif am Weinstock verbleiben. Bei der Gärung werden nur einheimische Hefen verwendet und der vorhandene Alkoholgehalt (mindestens 16 % vol) muss vollkommen natürlich sein. Wird mindestens zehn Jahre in Eichenbehältnissen gereift.
Gran reserva Spanisch

g.U.

(1)

Andere Weine als Schaum-, Perl- oder Likörweine; sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Rotweine müssen mindestens 60 Monate lang reifen, davon mindestens 18 Monate in Eichenfässern mit einem Höchstfassungsvermögen von 330 l und die restliche Zeit in Flaschen;

Weiß- und Roséweine müssen mindestens 48 Monate lang reifen, davon mindestens 6 Monate in Eichenfässern mit demselben Höchstfassungsvermögen und die restliche Zeit in Flaschen.

Chile
Spanisch

g.U.

(4)

Die Mindestreifezeit für Schaumwein mit der g.U. „Cava” beträgt 30 Monate von „tiraje” bis „degüelle” .
Lágrima Spanisch

g.U.

(3)

Süßwein mit der g.U. „Málaga” , bei dessen Gewinnung der Most durch das Eigengewicht der Trauben ohne mechanische Pressung ausläuft. Er muss mindestens zwei Jahre lang im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l reifen.
Noble Spanisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Weine, die insgesamt mindestens 18 Monate reifen, entweder in Eichenfässern mit einem Höchstfassungsvermögen von 600 l oder in Flaschen.
Spanisch

g.U.

(3)

Likörweine mit der g.U. „Málaga” , die zwischen zwei und drei Jahre reifen.
Oloroso Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (Vino generoso) „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , der folgende Eigenschaften aufweist: voller Körper, vollmundig und samtig, aromatisch, energisch, grundsätzlich trocken, mahagonifarben, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt zwischen 16 und 22°. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l.
Pajarete Spanisch

g.U.

(3)

Süße oder halbsüße Weine mit der g.U. „Málaga” , mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” - oder „añadas” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l gereift.
Pálido Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (vino generoso) „Condado de Huelva” , der über drei Jahre auf biologische Weise gereift ist, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 bis 17 % vol.
Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein mit der g.U. „Rueda” , mindestens vier Jahre gereift, davon die letzten drei Jahre in Eiche.
Spanisch

g.U.

(3)

Wein mit der g.U. „Málaga” aus den Rebsorten Pedro Ximenez und/oder Moscatel, ohne Zusatz von „arrope” (konzentriertem Traubenmost), ohne Reifung.
Palo Cortado Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (Vino generoso) „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , dessen organoleptische Eigenschaften in dem Aroma eines Amontillado, dem Geschmack und der Farbe eines Oloroso bestehen, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 16 bis 22 %. Reift in zwei Phasen: zunächst biologisch, unter einer „flor” -Hefeschicht, und dann oxidativ.
Primero de Cosecha Spanisch

g.U.

(1)

Wein mit der g.U. „Valencia” , der in den ersten zehn Tagen der Erntezeit geerntet und innerhalb der nächsten dreißig Tage in Flaschen abgefüllt wird, um das Enderzeugnis zu erhalten; das Erntejahr ist auf dem Etikett anzugeben.
Rancio Spanisch

g.U.

(1, 3)

Weine, die bewusst oxidativ ausgebaut werden, mit extremen Temperaturschwankungen unter Einwirkung von Sauerstoff, in Holz- oder Glasbehältnissen.
Raya Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (vino generoso) „Montilla Moriles” , der ähnliche Eigenschaften wie „Oloroso” aufweist, aber mit weniger intensivem Aroma und Geschmack. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l.
Reserva Spanisch

g.U.

(1)

Andere Weine als Schaum-, Perl- oder Likörweine; sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Rotweine müssen mindestens 36 Monate lang reifen, davon mindestens 12 Monate in Eichenfässern mit einem Höchstfassungsvermögen von 330 l und die restliche Zeit in Flaschen;

Weiß- und Roséweine müssen mindestens 24 Monate lang reifen, davon mindestens 6 Monate in Eichenfässern mit demselben Höchstfassungsvermögen und die restliche Zeit in Flaschen.

Chile
Sobremadre Spanisch

g.U.

(1)

Weißweine „Vinos de Madrid” , die infolge ihrer besondern Bereitungsweise Kohlensäure enthalten, die aus der Gärung der Trauben auf ihren „madres” (dem Weintrub) stammt.
Solera Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein „Jerez-Xérès-Sherry” , „Manzanilla-Sanlúcar de Barrameda” , „Montilla-Moriles” , „Málaga” und „Condado de Huelva” , im „criaderas y soleras” -System gereift.
Superior Spanisch

g.U.

(1)

Weine gewonnen aus mindestens 85 % der bevorzugten Rebsorten der jeweiligen abgegrenzten Gebiete.

Chile

Südafrika

Trasañejo Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein mit der g.U. „Málaga” , mehr als fünf Jahre gereift.
Vino Maestro Spanisch

g.U.

(3)

Wein mit der g.U. „Málaga” , dessen Gärung unvollständig ist, weil vor deren Beginn 7 % Weinalkohol zugesetzt werden. Somit verläuft die Gärung sehr langsam und kommt zum Stillstand, wenn der Alkoholgehalt 15 bis 16° erreicht, so dass etwa 160-200 g/l Zucker nicht fermentiert haben. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” - oder „añadas” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l.
Vendimia Inicial Spanisch

g.U.

(1)

Wein „Utiel–Requena” , gewonnen aus Trauben, die in den ersten zehn Tagen der Erntezeit geerntet wurden, mit einem Alkoholgehalt von 10 bis 11,5 % vol; seine besonderen Eigenschaften, zu denen ein geringer Kohlensäuregehalt gehören kann, sind auf seine Jugend zurückzuführen.
Viejo Spanisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein, der mindestens 36 Monate gereift ist und dessen oxidativer Charakter insbesondere auf die Einwirkung von Licht, Sauerstoff, Wärme oder aller dieser Faktoren zurückzuführen ist.
Spanisch

g.U.

(3)

Likörwein (vino generoso) mit der g.U. „Condado de Huelva” , der folgende Eigenschaften aufweist: voller Körper, vollmundig und samtig, aromatisch, energisch, grundsätzlich trocken, mahagonifarben, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt zwischen 15 und 22°. Reift mindestens zwei Jahre im „criaderas y soleras” -System in Eichenbehältnissen mit einem Höchstfassungsvermögen von 1000 l.
Vino de Tea Spanisch

g.U.

(1)

Wein des nördlichen Teilgebiets der g.U. „La Palma” , höchstens sechs Monate gereift in Behältnissen aus dem Holz der Kanarischen Kiefer Pinus canariensis ( „Tea” ). Der vorhandene Alkoholgehalt liegt bei Weißwein zwischen 11 und 14,5 % vol, bei Roséwein zwischen 11 und 13 % vol und bei Rotwein zwischen 12 und 14 % vol.
Ambré Französisch

g.U.

(3)

Artikel 7 des Erlasses vom 29. Dezember 1997: g.U. „Rivesaltes” : Um die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Rivesaltes” zusammen mit der Angabe „ambré” tragen zu können, muss Weißwein in dem Betrieb bis zum 1. September des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres oxidativ ausgebaut worden sein.
Clairet Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Bourgogne” , „Bordeaux” : hellroter oder Roséwein.
Claret Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Bordeaux” : Ausdruck zur Bezeichnung eines hellroten Weins.
Tuilé Französisch

g.U.

(3)

Artikel 7 des Erlasses vom 29. Dezember 1997: Um die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Rivesaltes” zusammen mit der Angabe „tuilé” tragen zu können, muss Weißwein in dem Betrieb bis zum 1. September des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres oxidativ ausgebaut worden sein.
Vin jaune Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Arbois” , „Côtes du Jura” , „L'Etoile” , „Château-Châlon” : Weinbauerzeugnis ausschließlich hergestellt aus in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Rebsorten: langsame Gärung, Reifung im Eichenfass ohne Auffüllen während mindestens sechs Jahren.
Château Französisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 7,8,9,15,16)

Historischer Ausdruck mit Bezug auf ein besonderes Gebiet und einen besonderen Wein; Weinen vorbehalten, die aus einem tatsächlich bestehenden oder genau mit diesem Wort bezeichneten Weinbaubetrieb stammen. Chile
Clos Französisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 7,8,9,15,16)

Chile
Cru artisan Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Médoc” , „Haut-Médoc” , „Margaux” , „Moulis” , „Listrac” , „St Julien” , „Pauillac” , „St Estèphe”

Die Qualität eines Weins, seine Geschichte sowie einen Gebietstyp betreffender Ausdruck, der eine Rangordnung nach dem Wert der Weine aus einem bestimmten Weinbaubetrieb umfasst.

Cru bourgeois Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Médoc” , „Haut-Médoc” , „Margaux” , „Moulis” , „Listrac” , „Saint-Julien” , „Pauillac” , „Saint-Estèphe” : Die Qualität eines Weins, seine Geschichte sowie einen Gebietstyp betreffender Ausdruck, der eine Rangordnung nach dem Wert der Weine aus einem bestimmten Weinbaubetrieb umfasst. Chile
Cru classé, auch ergänzt durch Grand, Premier Grand, Deuxième, Troisième, Quatrième, Cinquième Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Barsac” , „Côtes de Provence” , „Graves” , „Saint-Emilion grand cru” , „Médoc” , „Haut-Médoc” , „Margaux” , „Pessac-Leognan” , „Saint Julien” , „Pauillac” , „Saint Estèphe” , „Sauternes” .

Die Qualität eines Weins, seine Geschichte sowie einen Gebietstyp betreffender Ausdruck, der eine Rangordnung nach dem Wert der Weine aus einem bestimmten Weinbaubetrieb umfasst.

Edelzwicker Deutsch

g.U.

(1)

g.U. „Alsace” : Weine aus einer oder mehrerer der in der Spezifikation festgelegten Rebsorten.
Grand cru Französisch

g.U.

(1, 3, 4)

Die Qualität eines Weins betreffender Ausdruck, der Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung gemäß einem Erlass vorbehalten ist, und wenn dieser Ausdruck durch Einbeziehung in eine Ursprungsbezeichnung kollektiv verwendet wird.

Chile

Schweiz

Tunesien

Hors d’âge Französisch

g.U.

(3)

g.U. „Rivesaltes” , „Banyuls” , „Rasteau” und „Maury” : darf für Weine verwendet werden, die nach ihrer Herstellung mindestens fünf Jahre lang gereift sind.
Passe-tout-grains Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Bourgogne” aus zwei der in der Spezifikation festgelegten Rebsorten.
Premier Cru Französisch

g.U.

(1, 4)

Die Qualität eines Weins betreffender Ausdruck, der Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung gemäß einem Erlass vorbehalten ist, und wenn dieser Ausdruck durch Einbeziehung in eine Ursprungsbezeichnung kollektiv verwendet wird. Tunesien
Primeur Französisch

g.U.

(1)

Wein, der am dritten Donnerstag im November des Erntejahres an die Verbraucher abgegeben wird.
Französisch

g.g.A.

(1)

Wein, der am dritten Donnerstag im Oktober des Erntejahres an die Verbraucher abgegeben wird.
Rancio Französisch

g.U.

(1, 3)

g.U. „Grand Roussillon” , „Rivesaltes” , „Rasteau” , „Banyuls” , „Maury” , „Clairette du Languedoc” : Einen Weintyp und eine besondere Weinerzeugungsmethode betreffender Ausdruck, der einigen Qualitätsweinen aufgrund ihres Alters und den Terroirbedingungen vorbehalten ist.
Sélection de grains nobles Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Alsace” , „Alsace Grand Cru” , „Condrieu” , „Monbazillac” , „Graves supérieur” , „Bonnezeaux” , „Jurançon” , „Cérons” , „Quarts de Chaume” , „Sauternes” , „Loupiac” , „Côteaux du Layon” , „Barsac” , „Sainte Croix du Mont” , „Côteaux de l’Aubance” , „Cadillac” : Wein, der aus in mehreren Durchgängen handverlesenen Trauben gewonnen wird. Dabei werden überreife Trauben ausgewählt, die von Edelfäule befallen oder am Rebstock eingeschrumpft sind.
Sur lie Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Muscadet” , „Muscadet Coteaux de la Loire” , „Muscadet-Côtes de Grandlieu” , „Muscadet-Sèvre et Maine” , „Gros Plant du Pays Nantais” : Wein mit besonderer Spezifikation (hinsichtlich Ertrag, Alkoholgehalt usw.), der bis zum 1. März des auf das Erntejahr folgenden Jahres auf dem Weintrub gelagert wird.
Französisch

g.g.A.

(1)

g.g.A. „Vin de pays d’Oc” , „Vin de pays des Sables du Golfe du Lion” : Wein mit besonderer Spezifikation, der weniger als einen Winter im Fass verbleibt und bis zu seiner Abfüllung auf dem Weintrub gelagert wird.
Vendanges tardives Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Alsace” , „Alsace Grand Cru” , „Jurançon” : Weintyp und eine besondere Weinerzeugungsmethode betreffender Ausdruck, der Weinen aus überreifen Trauben vorbehalten ist, bei denen bestimmte Bedingungen betreffend die Dichte und den Alkoholgehalt eingehalten werden.
Villages Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Anjou” , „Beaujolais” , „Côte de Beaune” , „Côtes de Nuits” , „Côtes du Rhône” , „Côtes du Roussillon” , „Mâcon” : Die Qualität eines Weins betreffender Ausdruck, der Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung gemäß einem Erlass vorbehalten ist, und wenn dieser Ausdruck durch Einbeziehung in eine Ursprungsbezeichnung kollektiv verwendet wird.
Vin de paille Französisch

g.U.

(1)

g.U. „Arbois” , „Côtes du Jura” , „L’Etoile” , „Hermitage” : betreffend eine Bereitungsmethode, die in einer Auswahl von Trauben aus in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Rebsorten besteht; diese Trauben werden mindestens sechs Wochen auf Strohmatten oder auf Holzgestellen aufgehängt getrocknet. Der Wein wird ab dem Auspressen mindestens drei Jahre lang gelagert, davon mindestens 18 Monate im Holzfass gereift.
Alberata Italienisch

g.U.

(1)

Besonderer Begriff betreffend die „Aversa” -Weinart. Er bezieht sich auf die sehr alte Weinbautradition, nach der das Erzeugnis gewonnen wird.
Vigneti ad alberata
Amarone Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher historischer Begriff betreffend die Produktionsmethode der „Valpolicella” -Weinart. Er wird seit dem Altertum zur Identifizierung des Ursprungsortes des Weins verwendet, der anhand einer besonderen Produktionsmethode unter Verwendung von eingetrockneten Weintrauben durch vollständiges Vergären des Zuckers erzeugt wird. Dies kann den Ursprung des Namens „Amarone” erklären. Es ist ein sehr besonderer und wohlbekannter Begriff, der allein zur Identifizierung des Erzeugnisses verwendet werden kann.
Ambra Italienisch

g.U.

(3)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und die besondere, mehr oder weniger tiefe bernsteingelbe Farbe der „Marsala” -Weinart. Die besondere Farbe ergibt sich aus dem langen Erzeugungsverfahren, das die Reifung und den Ausbau umfasst, wobei diese Vorgänge eine erhebliche Verringerung der Polyphenole und Farbstoffe durch Oxidation mit sich bringen.
Ambrato Italienisch

g.U.

(1, 3)

Der Begriff bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren und die besondere, mehr oder weniger tiefe bernsteingelbe Farbe der Weinarten „Malvasia aus Lipari” und „Vernaccia aus Oristano” . Die besondere Farbe ergibt sich aus dem langen Erzeugungsverfahren, das die Reifung und den Ausbau umfasst, wobei diese Vorgänge eine erhebliche Verringerung der Polyphenole und Farbstoffe durch Oxidation mit sich bringen.
Annoso Italienisch

g.U.

(1)

Begriff betreffend die „Controguerra” -Weinart. Er bezieht sich auf das besondere Erzeugungsverfahren, das eingetrocknete Weintrauben und eine vorgeschriebene Alterung in Holzbehältnissen während mindestens 30 Monaten umfasst, bevor das Enderzeugnis vermarktet und verbraucht werden kann.
Apianum Lateinisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff für „Fiano di Avellino” -Wein. Dieser Begriff ist klassischen Ursprungs. Er bezieht sich auf die Güte der Trauben, weil diese von den Bienen (italienisch: „api” ) bevorzugt werden.
Auslese Deutsch

g.U.

(1)

Vgl. den traditionellen Begriff „scelto” . Ausschließlicher Begriff für „Caldaro” - und „Caldaro Classico – Alto Adige” -Weine.
Buttafuoco Italienisch

g.U.

(1, 6)

Ausschließlicher Begriff, streng vorbehalten für die besondere Art Wein, die aus einem Untergebiet der „Oltrepò Pavese” -Weine stammt. Es wird schon seit langem zur Bezeichnung eines sehr besonderen Erzeugnisses verwendet, das, dem Sinn des Wortes gemäß, „besondere Hitze” von sich geben kann.
Cannellino Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff betreffend eine Art von „Frascati” -Weinen und ihre Erzeugung. Er wird schon seit langem zur Identifizierung der vorgenannten Weinart verwendet, die anhand eines besonderen Produktionsverfahrens erzeugt wird, das einen „abboccato” genannten Wein zum Ergebnis hat, d.h. einen leicht süßen und vollmundigen Wein.
Cerasuolo Italienisch

g.U.

(1)

Traditioneller und historischer Begriff, eng verbunden mit den „Cerasuolo di Vittoria” -Weinen. Es ist Bestandteil des DOCG-Namens und stellt dessen nichtgeografischen Aspekt dar. Der Begriff bezieht sich auf die Erzeugung sowie die besondere Farbe. Traditionell wird er auch zur Bezeichnung einer anderen Art von „Montepulciano d'Abruzzo” -Weinen verwendet, mit denen er eng verbunden ist.
Chiaretto Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und die besondere Farbe der diesbezüglichen Weinart aus schwarzen Trauben.
Ciaret Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff für „Monferrato” -Weine, er bezieht sich auf die besondere Farbe des Erzeugnisses; herkömmlicherweise bedeutet er „hellrot” .
Château Französisch

g.U.

(1,3,4,5,6,8, 15, 16)

Begriff betreffend den Namen des Weinbaubetriebs, sofern die Trauben ausschließlich aus diesem Betrieb stammen und die Weinbereitung ebenfalls dort stattfindet. Chile
Classico Italienisch

g.U.

(1, 3, 8, 11, 15, 16)

Begriff gemäß dem Gesetz Nr. 164/1992. Er ist vorbehalten für stille Weine des ältesten Ursprungsgebiets, dem eine eigenständige Regelung der g.U. zugeschrieben werden kann. Chile
Dunkel Deutsch

g.U.

(1)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und die typische dunkle Farbe der entsprechenden Art von „Trentino” -Weinen.
Fine Italienisch

g.U.

(3)

Begriff eng verbunden mit einer der „Marsala” -Arten. Er bezieht sich auf das besondere Erzeugungsverfahren, das eine Mindestreifezeit von einem Jahr, davon mindestens acht Monate in Holzfässern, umfasst.
Fior d’Arancio Italienisch

g.U.

(1, 6)

Begriff betreffend die beiden „Colli Euganei” -Arten: Schaumweine und „passito” -Weine (d.h. Weine aus eingetrockneten Weintrauben). Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren und die typischen aromatischen Merkmale des Erzeugnisses, das anhand eines sorgfältigen Erzeugungsverfahrens aus Trauben der Rebsorte „Moscato” gewonnen wird.
Flétri Französisch

g.U.

(1)

Begriff betreffend den spezifischen Wein der Art „Valle d'Aosta” oder „Vallée d'Aoste” DOC. Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren und die typischen Erzeugnismerkmale, die das Ergebnis eines sorgfältigen Erzeugungsverfahrens bei teilweise eingetrockneten Trauben sind.
Garibaldi Dolce Italienisch

g.U.

(3)

Ausschließlicher historischer Begriff für eine besondere „Marsala Superior” DOC-Weinart. Anfänglich wurde dieser Begriff zu Ehren Garibaldis verwendet, der diesen Wein bei seinem Aufenthalt in Marsala kostete. Er schätzte ihn aufgrund seiner Eigenschaften, die auf das besondere Erzeugungsverfahren mit einer Mindestreifezeit von zwei Jahren in Holzfässern zurückzuführen sind.
GD
Governo all’uso toscano Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Ursprünglich war der Begriff mit Weinen mit der g.U. „Chianti” und „Chianti Classico” verbunden. Später wurde er auf Wein mit der g.g.A. „Colli della Toscana Centrale” ausgedehnt, der im selben Produktionsgebiet erzeugt wird. Er bezieht sich auf ein besonderes, in der Toskana angewendetes Erzeugungsverfahren, wobei zum Ende des Winters getrockneten Trauben dem Wein beigemischt werden, um eine erneute Gärung hervorzurufen.
Gutturnio Italienisch

g.U.

(1, 8)

Ausschließlicher historischer Begriff für eine Weinart aus einem Untergebiet der „Colli Piacentini” -Weine. Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren des vorgenannten Rotweins, eines sehr typischen und hochwertigen Weins. Er wurde tatsächlich in Silberbechern aus der Römerzeit namens „Gutturnium” serviert.
Italia Particolare Italienisch

g.U.

(3)

Ausschließlicher historischer Begriff für „Marsala fine” -Weine. Ursprünglich wurde „Marsala” nur für den einheimischen Markt erzeugt.
IP
Klassisch Deutsch

g.U.

(1)

Traditionelles Erzeugungsgebiet von „Caldaro - Alto Adige” (mit der Bezeichnung Santa Maddalena und „Terlano” ).

(Vgl. Begriffsbestimmung von „Classico” ).

Klassisches Ursprungsgebiet
Kretzer Deutsch

g.U.

(1)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und die typische Rosé-Farbe.

Der Begriff wird für die entsprechenden „Alto Adige” -, „Trentino” - und „Teroldego rotaliano” -Weinarten verwendet.

Lacrima Italienisch

g.U.

(1)

Begriff eng verbunden mit dem Namen für „Lacrima di Morro d'Alba” -Wein, dem Bestandteil dieses Weinnamens. Er bezieht sich auf das besondere Erzeugungsverfahren, wobei das leichte Auspressen der Trauben ein hochwertiges Erzeugnis ergibt.
Lacryma Christi Italienisch

g.U.

(1, 3, 4, 5)

Ausschließlicher historischer Begriff eng verbunden mit „Vesuvio” -Weinen. Er war ursprünglich mit einigen Arten der vorgenannten Weine (sowohl stiller Wein als auch Likör- und Schaumwein) verbunden, die anhand eines besonderen Erzeugungsverfahrens gewonnen werden, wobei das leichte Auspressen der Trauben ein hochwertiges Erzeugnis ergibt, das einen religiösen Zusammenhang hat.
Lambiccato Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher historischer Begriff für eine der „Castel San Lorenzo” -Weinarten. Er bezieht sich auf die Erzeugnisart und das besondere Erzeugungsverfahren, wobei Moscato-Trauben bei kontrollierter Temperatur in besonderen Behältnissen, traditionell „Lambicchi” genannt, einer Mazeration unterzogen werden.
London Particolar Italienisch

g.U.

(3)

Ausschließlicher historischer Begriff für die „Marsala Superiore” -Weinart. Dieser Begriff bzw. diese Initialen werden herkömmlicherweise zur Bezeichnung eines für den englischen Markt bestimmten Erzeugnisses verwendet. Auch die Verwendung der englischen Sprache ist traditionell und ist in der Produktspezifikation und den Vorschriften für „Marsala” -Weine festgelegt. Es ist tatsächlich wohlbekannt, dass die Bedeutung und der Ruf dieser Bezeichnung als Likörwein auf die Tätigkeit der Erzeuger und der englischen Händler zurückzuführen sind, die Marsala seit 1773 entdeckt, erzeugt und vermarktet haben, so dass dieser außergewöhnliche Wein in der ganzen Welt, aber vor allem in England, wohlbekannt wurde.
LP
Inghilterra
Occhio di Pernice Italienisch

g.U.

(1)

Begriff betreffend einige „Vin Santo” -Weinarten. Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren und die besondere Farbe. Tatsächlich ermöglicht das besondere Erzeugungsverfahren auf der Grundlage von roten Trauben die Herstellung eines sehr besonderen Erzeugnisses mit einer außergewöhnlichen Farbe von leuchtend rot bis hellrot. Gemeint ist die Augenfarbe des „Pernice” (Rebhuhn), des Vogels, der dem Wein seinen Namen gegeben hat.
Oro Italienisch

g.U.

(3)

Begriff betreffend die spezifischen „Marsala” -Weine. Er bezieht sich auf die besondere Farbe und das Erzeugungsverfahren, das das Verbot umfasst, konzentrierten Most zu verwenden. Somit erhält man ein besonders hochwertiges Erzeugnis mit einer mehr oder weniger lebhaften goldenen Farbe.
Passito Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 15, 16)

betreffend die Erzeugnisart und das entsprechende Erzeugungsverfahren. Die Begriffe „passito” oder „vino passito” und „vino passito liquoroso” sind Weinen oder Likörweinen vorbehalten, die aus der Gärung von Trauben gewonnen werden, die am Stock oder auf besonderen Vorrichtungen gemäß den Vorschriften der Produktspezifikation getrocknet werden. Mit dem Gesetz Nr. 82/2006 wurde dieser Begriff auf Weine aus überreifen Trauben ausgedehnt.
Vino passito
Vino Passito Liquoroso
Ramie Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff verbunden mit einer der „Pinerolese” -Weinarten. Er bezieht sich auf die Erzeugnisart und das entsprechende Erzeugungsverfahren anhand von teilweise getrockneten Trauben.
Rebola Italienisch

g.U.

(1, 15)

Ausschließlicher Begriff verbunden mit einer der „Colli di Rimini” -Weinarten. Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren und die Art des Erzeugnisses, dessen Farbskala zwischen gold und bernsteinfarben liegt und das aus teilweise getrockneten Trauben gewonnen wird.
Recioto Italienisch

g.U.

(1, 4, 5)

Historisch-traditioneller Begriff, eng verbunden mit dem Namen von drei im Veneto erzeugten Weinen mit Ursprungsbezeichnung: g.U. „Valpolicella” , „Gambellara” und „Recioto di Soave” , d.h. Bezeichnungen für Erzeugungsgebiete, die in nächster Nähe liegen und ähnliche Traditionen haben, insbesondere in den Provinzen Verona und Vicenza. Der Ursprung des Namens geht ins fünfte Jahrhundert zurück. Zu diesem Zeitpunkt bezeichneten die bukolischen Schriftsteller diesen Wein als besonders wertvoll und wohlbekannt; seine Erzeugung war auf die Provinz Verona begrenzt und sein Name ist abgeleitet von „Retia” , dem Berg- und Hügelgebiet, das sich im Altertum über das Gebiet Veronese-Trentino bis zur Grenze mit Comasco-Valtellina erstreckte. Dieser Begriff ist somit schon lange im Gebrauch und wird immer noch zur Bezeichnung von Weinen verwendet, die anhand des besonderen Erzeugungsverfahrens unter Trocknung der Trauben erzeugt werden.
Riserva Italienisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 15, 16)

Weine, die eine bestimmte Zeit lang gereift werden, mindestens zwei Jahre bei Rotweinen und ein Jahr bei Weißweinen, und anschließend einer weiteren, in der Produktspezifikation vorgeschriebenen Reifung in Fässern unterzogen werden. Zusätzlich zu den allgemeinen Modalitäten schreibt die Produktspezifikation die Angabe des Erntejahres auf dem Etikett vor und enthält die Regeln für den Fall, das es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Erntejahren handelt. In der g.U. der Schaum- und Likörweinarten kann dieser Begriff gemäß den Vorschriften der entsprechenden Produktspezifikation und den Gemeinschaftsvorschriften verwendet werden.
Rubino Italienisch

g.U.

(1)

Begriff verbunden mit der g.U. „Cantavenna” . Er bezieht sich auf das gesamte Verfahren und die besondere Farbe. Der Begriff „Rubino” ist außerdem mit der besonderen Art der DOC-Weine „Teroldego Rotaliano” , „Trentino” und „Garda Colli Mantovani” verbunden und bezieht sich auf die besondere Farbe des Erzeugnisses.
Italienisch

g.U.

(3)

Begriff verbunden mit der besonderen „Marsala” -Weinart. Er bezieht sich auf das besondere Verfahren, das das Verbot umfasst, konzentrierten Most zu verwenden. Dieser Wein hat außerdem eine besondere rubinrote Farbe, die nach der Reifung bernsteinfarbene Schattierungen aufweist.
Sangue di Giuda Italienisch

g.U.

(4, 5, 8)

Ausschließlicher historischer traditioneller Begriff, verbunden mit einer im Gebiet Oltrepò Pavese erzeugten Weinart. Er wird schon seit langem verwendet, um einen sehr besonders aussehenden roten, manchmal süßen Schaumwein zu bezeichnen, der sehr schmackhaft ist, d. h., er ist so angenehm, dass man sehr viel davon trinkt, ohne daran zu denken, dass er sehr verräterisch sein kann wie der wohlbekannte Jünger gleichen Namens (Judas).
Scelto Italienisch

g.U.

(1)

Begriff verbunden mit den „Caldaro” -, „Caldaro Classico — Alto Adige” - und „Colli del Trasimeno” -Weinen. Er bezieht sich auf das spezifische Erzeugnis und das entsprechende Erzeugungsverfahren, angefangen von der Auswahl der Trauben (deswegen nennt man ihn „ausgewählt” .)
Sciacchetrà Italienisch

g.U.

(1)

Historisch-traditioneller Begriff eng verbunden mit den „Cinque Terre” . Er bezieht sich auf das Erzeugungsverfahren einschließlich des Auspressens der Trauben und der Lagerung. Der Ausdruck bedeutet tatsächlich „auspressen ohne zu zerquetschen” , ein Verfahren, das für hochwertige Erzeugnisse verwendet wird.
Sciac-trà Italienisch

g.U.

(1)

Wie bei Schiacchetrà. In diesem Fall ergibt sich der Unterschied daraus, dass der Begriff für eine bestimmte Weinart verwendet wird
Spätlese Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 15, 16)

Vgl. den Begriff „Vendemmia Tardiva” . Dieser Begriff wird in der autonomen Provinz Bozen (Südtirol) verwendet.
Soleras Italienisch

g.U.

(3)

Begriff verbunden mit der besonderen Weinart „Marsala” . Er bezieht sich auf das Erzeugnis und das besondere Erzeugungsverfahren, das eine Mindestreifungszeit von fünf Jahren in Holzfässern umfasst. Die Anreicherung mit konzentriertem Traubenmost ist verboten. Somit ergibt sich ein reines, natürliches Erzeugnis, das keine Zusatzstoffe enthält, nicht einmal solche aus dem Weinbau, abgesehen natürlich von Alkohol, weil es sich um einen Likörwein handelt.
Stravecchio Italienisch

g.U.

(3)

Begriff ausschließlich verbunden mit der einmaligen „Virgin” - und/oder „Soleras” -Art des „Marsala” . Es bezieht sich auf das besondere Erzeugungsverfahren, das eine Mindestreifungszeit von zehn Jahren in Holzfässern umfasst.
Strohwein Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 11, 15, 16)

Vgl. den traditionellen Begriff „Passito” .

Der Begriff bezieht sich auf einen besonderen, in der Provinz Bozen erzeugten Wein und entspricht einem Erzeugungsverfahren, bei dem die Trauben nach der Ernte gemäß der mit den Produktspezifikationen festgelegten Trocknungsmethode auf Strohmatten getrocknet werden.

Superiore Italienisch

g.U.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 15, 16)

Weine mit höheren Qualitätsmerkmalen und viel strengeren Erzeugungsvorschriften als für andere Weine. In den Produktspezifikationen werden tatsächlich folgende Unterschiede festgelegt:

a)
der natürliche Mindestalkoholgehalt der Trauben muss um mindestens 0,5 % vol höher sein;
b)
der Gesamtalkoholgehalt muss um mindestens 0,5° vol höher sein.
San Marino
Superiore Old Marsala Italienisch

g.U.

(3)

Begriff betreffend die „Marsala Superiore” -Weinart. Es bezieht sich auf das besondere Erzeugnis und das besondere Erzeugnisverfahren, das eine Mindestreifungszeit von zwei Jahren in Holzfässern umfasst. Der Name enthält außerdem ein englisches Wort, das traditionell für einen Likörwein verwendet wird und sowohl in der Produktspezifikation als auch in dem Gesetz über Marsala-Weine festgelegt ist. Die Bedeutung und der Ruf dieser Bezeichnung sind auf die Tätigkeit der Erzeuger und der englischen Händler zurückzuführen, die Marsala seit 1773 entdeckt, erzeugt und vermarktet haben, so dass dieser Wein in der ganzen Welt, aber vor allem in England, wohlbekannt wurde.
Torchiato Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff verbunden mit „Colli di Conegliano – Torchiato di Fregona” -Weinen. Er bezieht sich auf die besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses, die dank eines sorgfältigen Erzeugnisverfahrens erhalten werden, wobei die Trauben sanft ausgepresst werden.
Torcolato Italienisch

g.U.

(1)

Ausschließlicher Begriff verbunden mit der besonderen Weinart „Breganze” .

Er bezieht sich auf die besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses, das durch ein sorgfältiges Erzeugungsverfahren gewonnen wird, das die Verwendung von eingetrockneten Trauben umfasst. Die geernteten Trauben werden zunächst in Körben getrocknet und anschließend evtl. nochmals zum Trocknen an Gestellen aufgehängt. So verläuft die besondere Trocknung.

Vecchio Italienisch

g.U.

(1, 3)

Begriff betreffend „Rosso Barletta” -, „Aglianico del Vuture” -, „Marsala” - und „Falerno del Massico” - Weine. Er bezieht sich auf die Reifungsbedingungen und die anschließende Reifung und den Ausbau des Erzeugnisses.
Vendemmia Tardiva Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 15, 16)

Begriff verbunden mit der besonderen Weinart, die eine Spätlese voraussetzt. Das anschließende Altern und Eintrocknen der Trauben am Stock unter den jeweiligen Umwelt- und Witterungsbedingungen ergibt ein insbesondere hinsichtlich Zuckergehalt und Geschmack außergewöhnliches Erzeugnis. Das Ergebnis ist ein sehr außergewöhnlicher Wein. Diese Weine werden auch Dessertweine oder „Meditationsweine” genannt.
Verdolino Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und die besondere grüne Farbe.
Vergine Italienisch

g.U.

(1, 3)

Begriff betreffend „Marsala” -Weine. Er bezieht sich auf das besondere Erzeugnis und das besondere Erzeugnisverfahren, das eine Mindestreifungszeit von fünf Jahren in Holzfässern sowie das Verbot des Zusatzes von konzentriertem Most umfasst. Somit ergibt sich ein reines, natürliches Erzeugnis, das keine Zusatzstoffe enthält, nicht einmal solche aus dem Weinbau, abgesehen natürlich von Alkohol, weil es sich um einen Likörwein handelt.

Dieser Begriff betrifft auch „Bianco Vergine Valdichiana” -Weine. Er bezieht sich auf das traditionelle Erzeugungsverfahren, das eine Gärung ohne Schalen umfasst, so dass sich ein reines und natürliches Enderzeugnis ergibt.

Vermiglio Italienisch

g.U.

(1)

Der Begriff betrifft „Colli dell’Etruria Centrale” -Weine. Er bezieht sich sowohl auf die besonderen Qualitätsmerkmale als auch auf die besondere Farbe.
Vino Fiore Italienisch

g.U.

(1)

Begriff betreffend das besondere Verfahren zur Erzeugung bestimmter Weiß- und Roséweine. Das Verfahren umfasst ein leichtes Auspressen der Trauben, so dass sich ein besonders zarter Geschmack des Weines ergibt, der sich so mit dieser „Blumennote” von seiner besten Seite zeigt.
Vino Novello Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1, 8)

Der Begriff bezieht sich auf das besondere Erzeugungsverfahren und den Erzeugungszeitraum, wobei die Vermarktung und der Verbrauch am 6. November eines jeden Erntejahres beginnen.
Novello
Vin Santo Italienisch

g.U.

(1)

Historisch-traditioneller Begriff betreffend einige in den Regionen Toscana, Marche, Umbria, Emilia Romagna, Veneto und Trentino Alto Adige erzeugte Weine.

Er bezieht sich auf die besondere Weinart und das diesbezügliche komplizierte Erzeugungsverfahren, das die Lagerung und Trocknung der Trauben an geeigneten und gut belüfteten Orten und eine lange Reifezeit in traditionellen Holzbehältnissen umfasst.

Hinsichtlich des Ursprungs des Begriffs sind zahlreiche Hypothesen aufgestellt worden, von denen sich die meisten auf das Mittelalter beziehen. Die wahrscheinlichsten stehen im Zusammenhang mit dem religiösen Wert des Weins. Er galt als ganz außergewöhnlich, mit wundersamen Eigenschaften.

Er wurde allgemein bei der Feier der heiligen Messe verwendet, was den Namen „heiliger Wein” (vinsanto) erklären könnte.

Der Begriff wird immer noch verwendet und ist in der Produktspezifikation der g.U. genau dargelegt; es handelt sich um eine Weinart, die in der ganzen Welt bekannt ist und geschätzt wird.

Vino Santo
Vinsanto
Vivace Italienisch

g.U. / g.g.A.

(1, 8)

Begriff betreffend das Erzeugungsverfahren und das gewonnene entsprechende Erzeugnis. Da der Wein infolge seiner besonderen und natürlichen Gärung Kohlensäure enthält, handelt es sich um einen Perl- oder Schaumwein.

Αμπελώνας (-ες)

(Ampelonas (-es))

(Vineyard(-s))

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 15, 16)

Wein aus Trauben, die auf Rebflächen von mindestens 1 Hektar geerntet wurden, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Die Weinbereitung wird vollständig im Betrieb in dem Bezirksgebiet durchgeführt.

WPC – Board act 6/2006

(EC382/2007, L95, 5.4.2007)

Κτήμα

(Ktima)

(Domain)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 15, 16)

Wein aus Trauben, die auf Rebflächen von mindestens 1 Hektar geerntet wurden, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Die Weinbereitung wird vollständig im Betrieb durchgeführt.

WPC – Board act 6/2006

(EC382/2007, L95, 5.4.2007)

Μοναστήρι

(Monastiri)

(Monastery)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 15, 16)

aus Trauben, die auf Rebflächen von mindestens 1 Hektar geerntet wurden, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Im selben landwirtschaftlichen Gebiet befindet sich ein Kloster. Die Weinbereitung wird vollständig im Betrieb durchgeführt.

WPC – Board act 6/2006

(EC382/2007, L95, 5.4.2007)

Μονή

(Moni)

(Monastery)

Griechisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 15, 16)

Château Französisch

g.U.

(1)

Begriff betreffend den Namen des Betriebs, sofern die Trauben ausschließlich von diesem Betrieb stammen und die Weinbereitung dort stattfindet. Chile
Grand premier cru Französisch

g.U.

(1)

Weine, die das nationale Gütezeichen „Marque nationale” tragen dürfen, können auch eine der ergänzenden Qualitätsbezeichnungen „Vin classé” , „Premier cru” oder „Grand premier cru” tragen, die seit 1959 verwendet werden. Diese Bezeichnungen werden einem Wein nach einer Probe durch eine amtliche Kommission verliehen, bei der die Weine anhand einer Skala von 0 bis 20 Punkten eingestuft werden:

Weinen, die weniger als 12 Punkte erhalten, wird das amtliche Gütezeichen versagt, sie dürfen die „Marque nationale – appellation contrôlée” nicht tragen;

Weine, die mindestens 12,0 Punkte erhalten, werden amtlich als „Marque nationale – appellation contrôlée” anerkannt;

Weine, die mindestens 14,0 Punkte erhalten, dürfen die Bezeichnung „Vin classé” zusätzlich zu „Marque nationale – appellation contrôlée” tragen;

Weine, die mindestens 16,0 Punkte erhalten, dürfen die Bezeichnung „Premier cru” zusätzlich zu „Marque nationale – appellation contrôlée” tragen;

Weine, die mindestens 18,0 Punkte erhalten, dürfen die Bezeichnung „Grand Premier cru” zusätzlich zu „Marque nationale – appellation contrôlée” tragen.

Tunesien
Premier cru
Vin classé
Vendanges tardives Französisch

g.U.

(1)

Bezeichnet einen Spätlesewein aus nur einer der Rebsorten Auxerrois, Pinot blanc, Pinot gris, Riesling oder Gewürztraminer. Die Trauben müssen von Hand geerntet werden und der natürliche Alkoholgehalt beträgt mindestens 95° Oechsle für Riesling und 105° Oechsle für andere Rebsorten.

(Decret grand-ducal vom 8. Januar 2001)

Vin de glace Französisch

g.U.

(1)

Bezeichnet einen Eiswein aus Trauben, die von Hand in gefrorenem Zustand bei einer Temperatur von mindestens –7 oC geerntet wurden. Nur Trauben der Rebsorten Pinot blanc, Pinot gris und Riesling dürfen zur Weinbereitung verwendet werden und der Most muss einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 120° Oechsle aufweisen.

Decret grand-ducal vom 8. Januar 2001)

Vin de paille Französisch

g.U.

(1)

Bezeichnet einen Strohwein aus Trauben aus einer der Rebsorten Auxerrois, Pinot blanc, Pinot gris oder Gewürztraminer. Die Trauben werden von Hand geerntet und mindestens zwei Monate lang zum Trocknen auf Strohmatten ausgebreitet. Anstelle des Strohs können moderne Gestelle verwendet werden. Der natürliche Alkoholgehalt der Trauben muss mindestens 130° Oechsle betragen.

Decret grand-ducal vom 8. Januar 2001)

Aszú (3)(4)(5)(6) puttonyos Ungarisch

g.U.

(1)

Wein, der erzeugt wird, indem Jungwein, Traubenmost oder in Gärung befindlicher Jungwein auf edelfaule (aszú) Trauben gegossen wird, und der mindestens drei Jahre (zwei Jahre im Fass) reift. Der Zuckergehalt und der Gehalt an zuckerfreiem Extraktstoff sind festgesetzt. Der Begriff darf nur mit der g.U. „Tokaj” verwendet werden.
Aszúeszencia Ungarisch

g.U.

(1)

Bikavér Ungarisch

g.U.

(1)

Rotwein aus mindestens drei Rebsorten, der mindestens zwölf Monate lang im Holzfass reift; weitere Bedingungen können anhand örtlicher Vorschriften festgelegt werden. Der Begriff darf nur mit den g.U. „Eger” and „Szekszárd” verwendet werden.
Eszencia Ungarisch

g.U.

(1)

Der Saft von edelfaulen (aszú) Trauben, der auf natürliche Weise aus den Behältnissen herausrinnt, in denen die Trauben während der Ernte gesammelt werden. Der Restzuckergehalt beträgt mindestens 450 g/l; der Gehalt an zuckerfreiem Extraktstoff beträgt mindestens 50 g/l. Der Begriff darf nur mit der g.U. „Tokaj” verwendet werden.
Fordítás Ungarisch

g.U.

(1)

Wein, der erzeugt wird, indem Wein auf gepressten Aszú-Brei desselben Erntejahres gegossen wird, und der mindestens zwei Jahre (ein Jahr im Fass) reift. Der Begriff darf nur mit der g.U. „Tokaj” verwendet werden.
Máslás Ungarisch

g.U.

(1)

Wein, der erzeugt wird, indem Wein auf Trub von Tokaj-Aszú-Brei desselben Erntejahres gegossen wird, und der mindestens zwei Jahre (ein Jahr im Fass) reift. Der Begriff darf nur mit der g.U. „Tokaj” verwendet werden.
Késői szüretelésű bor Ungarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Spätlese. Der Zuckergehalt des Mostes beträgt mindestens 204,5 g/l.
Válogatott szüretelésű bor Ungarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein aus ausgelesenen Trauben. Der Zuckergehalt des Mostes beträgt mindestens 204,5 g/l
Muzeális bor Ungarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein, der mindestens fünf Jahre in der Flasche reift.
Siller Ungarisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Rotwein mit sehr heller Farbe aufgrund der kurzen Mazerationszeit.
Szamorodni Ungarisch

g.U.

(1)

Wein sowohl aus edelfaulen (aszú) als auch aus gesunden Trauben, der mindestens zwei Jahre (ein Jahr im Fass) reift. Der Zuckergehalt des Mostes beträgt mindestens 230,2 g/l. Der Begriff darf nur mit der g.U. „Tokaj” verwendet werden.
Ausstich Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss aus Trauben eines einzigen Erntejahres gewonnen werden und das Etikett muss Angaben über die Auswahlkriterien enthalten.
Auswahl Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss aus Trauben eines einzigen Erntejahres gewonnen werden und das Etikett muss Angaben über die Auswahlkriterien enthalten.
Bergwein Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein wird aus Trauben gewonnen, die auf Terrassenlagen oder steilen Hanglagen mit mehr als 26 % Neigung angebaut werden.
Klassik Deutsch

g.U.

(1)

Der Wein muss aus Trauben eines einzigen Erntejahres gewonnen werden und das Etikett muss Angaben über die Auswahlkriterien enthalten.
Classic
Heuriger Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss dem Einzelhändler bis zum Ende des Monats Dezember verkauft worden sein, der auf die Traubenernte folgt, und bis zum Ende des folgenden Monats März an den Verbraucher abgegeben worden sein.
Gemischter Satz Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss ein Verschnitt aus verschiedenen Weißwein- oder Rotweinsorten sein.
Jubiläumswein Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss aus Trauben eines einzigen Erntejahres gewonnen werden und das Etikett muss Angaben über die Auswahlkriterien enthalten.
Reserve Deutsch

g.U.

(1)

Der Wein muss einen Mindestalkoholgehalt von 13 % vol aufweisen. Bei Rotwein darf die amtliche Prüfnummer erst ab 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres, bei Weißwein erst ab 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres verliehen werden.
Schilcher Deutsch

g.U. / g.g.A.

(1)

Der Wein muss in der Steiermark ausschließlich aus Trauben der Rebsorte „Blauer Wildbacher” gewonnen werden, die in der Weinbauregion Steirerland angebaut wurden.
Sturm Deutsch

g.g.A.

(1)

Teilweise gegorener Traubenmost mit einem Mindestalkoholgehalt von 1 % vol. Sturm muss zwischen August und Dezember des Erntejahres verkauft werden und beim Verkauf noch gären.
Canteiro Portugiesisch

g.U.

(3)

Begriff vorbehalten für Wein mit der g.U. „Madeira” , der nach der Gärung mit Alkohol angereichert und in Fässern gelagert wird, wo er mindestens zwei Jahre lang reift; er muss in einem besonderen Register aufgeführt sein und darf erst nach drei Jahren in Flaschen abgefüllt werden.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Colheita Seleccionada Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1)

Begriff vorbehalten für Wein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen, mit besonderen organoleptischen Eigenschaften und einem Alkoholgehalt, der um mindestens 1 % über dem gesetzlich festgesetzten Mindestgehalt liegt, er muss in einem besonderen Register aufgeführt sein und das Erntejahr muss angegeben werden.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Crusted Englisch

g.U.

(3)

Portwein mit außergewöhnlichen organoleptischen Eigenschaften, rot und füllig zum Zeitpunkt der Abfüllung, mit feinem Aroma und Geschmack, die durch den Verschnitt von Weinen verschiedener Jahrgänge erzielt wurden, um einander ergänzende organoleptische Eigenschaften zu erhalten; bei der Reifung bildet sich an der Flaschenwand eine Ablagerung (crust); diese Weine dürfen gemäß dem Port and Douro Wine Institute diese Bezeichnung führen.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Crusting
Escolha Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1)

Begriff vorbehalten für Wein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen, mit besonderen organoleptischen Eigenschaften; er muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Escuro Portugiesisch

g.U.

(3)

Begriff vorbehalten für Wein mit der g.U. „Madeira” mit einer besonderen aromatischen Tiefe, die auf die Farbe zurückzuführen ist, deren Skala von orange bis vorherrschend braun reicht, was sich aus der Oxidation des Weins und dem Entfernen der extrahierten Stoffe aus dem Fass ergibt.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Fino Portugiesisch

g.U.

(3)

Hochwertiger und eleganter Wein mit der g.U. „Madeira” mit vollkommenem Gleichgewicht zwischen der Frische der Säure, der Reife des Körpers und dem durch die Fassreifung entwickelten Aroma.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Hochwertiger Portwein mit komplexem Aroma und Geschmack, die organoleptische Eigenschaften verleihen; der Begriff wird ausschließlich zusammen mit den herkömmlichen Begriffen für Portwein „Tawny” , „Ruby” und „White” verwendet.

[Portaria no 1484/2002 vom 22.11.2002]

Frasqueira Portugiesisch

g.U.

(3)

Wein mit der g.U. „Madeira” , dessen Bezeichnung mit dem Erntejahr einhergeht; das Erzeugnis muss aus traditionellen Rebsorten gewonnen werden und mindestens 20 Jahre lang reifen, eine besondere Qualität aufweisen und vor und nach dem Abfüllen in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Garrafeira Portugiesisch

g.U. / g.g.A.

(1, 3)

Begriff vorbehalten für Wein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, verbunden mit dem Erntejahr, mit besonderen organoleptischen Eigenschaften, wobei Rotwein mindestens 30 Monate, davon mindestens 12 Monate in Glasflaschen, und Weiß- oder Roséwein mindestens 12 Monate, davon mindestens 6 Monate in Glasflaschen, reifen muss; der Wein muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

g.U.

(3)

Portwein mit g.U., der nach der Lagerung in Holzfässern mindestens acht Jahre lang in Glasbehältnissen reift und dann in Flaschen abgefüllt wird.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

g.U.

(3)

Wein mit der g.U. „Madeira” , verbunden mit dem Erntejahr; das Erzeugnis muss aus traditionellen Rebsorten gewonnen werden und mindestens 20 Jahre lang reifen, eine besondere Qualität aufweisen und vor und nach dem Abfüllen in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 40/82 vom 15.4.1982]

Lágrima Portugiesisch

g.U.

(3)

Portwein, dessen Zuckergehalt einer Dichte von 1034 bis 1084 bei 20o C entsprechen muss.

[Decreto-Lei no 166/86 vom 26.6.1986]

Leve Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1, 3)

Begriff vorbehalten für Wein mit der g.g.A. „Lisboa” , der den natürlichen Mindestalkoholgehalt für das betreffende Weinbaugebiet, einen tatsächlichen Alkoholgehalt von höchstens 10 % vol, einen unveränderlichen Säuregehalt, ausgedrückt in Weinsäure, von mindestens 4,5 g/l, einen Höchstdruck von 1 bar aufweist und dessen restliche analytische Parameter den für Wein mit geografischer Angabe im allgemeinen festgesetzten Werten entsprechen.

[Portaria no 426/2009 vom 23.4.2009]

Begriff vorbehalten für Wein mit der g.g.A. „Tejo” , der den natürlichen Mindestalkoholgehalt für das betreffende Weinbaugebiet, einen tatsächlichen Alkoholgehalt von 10,5 % vol, einen unveränderlichen Säuregehalt, ausgedrückt in Weinsäure, von mindestens 4 g/l, einen Höchstdruck von 1 bar aufweist und dessen restliche analytische Parameter den für Wein mit geografischer Angabe im allgemeinen festgesetzten Werten entsprechen.

[Portaria no 445/2009 vom 27.4.2009]

Weißer Portwein mit g.U. mit einem Mindestalkoholgehalt von 16,5 % vol.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Wein mit der g.U. „Madeira” , nicht sehr füllig, aber mit ausgewogener Konsistenz.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Nobre Portugiesisch

g.U.

(1)

Begriff vorbehalten für die Ursprungsbezeichnung „Dão” , die die Bedingungen im Statut der Region für Dão-Wein erfüllt.

[Decreto-Lei no 376/9 vom 5.11.1993]

Reserva Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1, 3, 4, 5)

Begriff vorbehalten für Wein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen, verbunden mit dem Erntejahr, mit besonderen organoleptischen Eigenschaften und einem vorhandenen Alkoholgehalt, der um mindestens 0,5 % über dem gesetzlich festgesetzten Mindestgehalt liegt; er muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Begriff vorbehalten für Qualitätsschaumwein oder Schaumwein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, der zwischen 12 und 24 Monate in der Flasche gelagert wurde, bevor der Abstich, das Degorgieren oder das Entfernen des Weintrubs vorgenommen wurde.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Begriff vorbehalten für Likörwein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen, verbunden mit dem Erntejahr; der Wein darf erst nach drei Jahren vermarktet werden und muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

g.U.

(1, 3, 4, 5)

Portwein mit besonderen organoleptischen Eigenschaften, komplexem Aroma und Geschmack, gewonnen durch den Verschnitt von Weinen auf unterschiedlichen Reifungsstufen, die ihm diese Eigenschaften verleihen.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Wein mit der g.U. „Madeira” , der den Regeln für das Abfüllen von 5, 10, 15 Jahre altem Wein entspricht.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Reserva velha (ou grande reserva) Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1, 3, 4, 5)

Begriff vorbehalten für Qualitätsschaumwein oder Schaumwein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, der länger als 36 Monate in der Flasche gelagert wurde, bevor der Abstich, das Degorgieren oder das Entfernen des Weintrubs vorgenommen wurde.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Ruby Englisch

g.U.

(3)

Portwein von roter oder sattroter Farbe. Es handelt sich um Weine, bei denen sich der Erzeuger bemüht, die Weiterentwicklung ihrer tiefroten Farbe zu verhindern und Frucht und Alkoholgehalt des jungen Weines zu erhalten.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Südafrika(******)
Solera Portugiesisch

g.U.

(3)

Wein mit der g.U. „Madeira” , bei dem ein Erntedatum angegeben wird, das die Grundlage der Partie bildet; jedes Jahr wird eine Menge in Flaschen abgefüllt, die 10 % des Vorrats nicht übersteigt und durch einen anderen Qualitätswein ersetzt wird. Dieser Zusatz darf 10 Mal erfolgen, danach kann der gesamte vorhandene Wein gleichzeitig in Flaschen abgefüllt werden.

[Portaria no 125/98 vom 29.7.1998]

Super reserva Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(4, 5)

Begriff vorbehalten für Qualitätsschaumwein oder Schaumwein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, der zwischen 24 und 36 Monate in der Flasche gelagert wurde, bevor der Abstich, das Degorgieren oder das Entfernen des Weintrubs vorgenommen wurde.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Superior Portugiesisch

g.U./g.g.A.

(1, 3)

Begriff vorbehalten für Wein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen, mit besonderen organoleptischen Eigenschaften und einem Alkoholgehalt, der um mindestens 1 % über dem gesetzlich festgesetzten Mindestgehalt liegt; er muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Begriff vorbehalten für Likörwein mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung, abgefüllt in Glasflaschen; er darf erst nach Ablauf von fünf Jahren vermarktet werden und muss in einem besonderen Register aufgeführt sein.

[Portaria no 924/2004 vom 26.7.2004]

Tawny Englisch

g.U.

(3)

Roter Portwein, der mindestens sieben Jahre lang in einem Holzbehältnis gelagert wurde. Er wird aus zahlreichen verschiedenen Weinen hergestellt, die unterschiedlich lange in großen oder kleinen Fässern gelagert haben. Mit zunehmendem Alter entwickelt sich die Farbe des Weins langsam zu tawny, medium tawny oder light tawny, er riecht nach Trockenfrüchten und Holz; je älter der Wein wird, desto prägnanter werden diese Aromen.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Südafrika(******)
Vintage, auch ergänzt durch Late Bottle (LBV) oder Character Englisch

g.U.

(3)

Portwein mit hochwertigen organoleptischen Eigenschaften, aus einer einzigen Ernte, zum Zeitpunkt der Deklaration rot und füllig, feiner Geruch und Geschmack, vom Port and Douro Wine Institute als zur Führung dieser Bezeichnung berechtigt anerkannt. Der Name „Late Bottled Vintage” darf ab dem vierten Jahr nach dem Erntejahr geführt werden, und die letzte Abfüllung in Flaschen muss bis zum 31. Dezember des sechsten Jahres nach dem Erntejahr erfolgen.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Vintage Englisch

g.U.

(3)

Portwein mit hochwertigen organoleptischen Eigenschaften, aus einer einzigen Ernte, zum Zeitpunkt der Deklaration rot und füllig, feiner Geruch und Geschmack, vom Port and Douro Wine Institute als zur Führung dieser Bezeichnung berechtigt anerkannt. Der Name „Vintage” darf ab dem zweiten Jahr nach dem Erntejahr geführt werden, und die letzte Abfüllung in Flaschen muss bis zum 30. Juli des dritten Jahres nach dem Erntejahr erfolgen. Die Vermarktung darf erst ab dem 1. Mai des zweiten Jahres nach dem Erntejahr erfolgen.

[Regulamento no 36/2005 vom 18.4.2005]

Südafrika(******)
Rezervă Rumänisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein, der mindestens sechs Monate im Eichenfass und mindestens sechs Monate in der Flasche gereift ist.
Vin de vinotecă Rumänisch

g.U.

(1, 15, 16)

Wein, der mindestens ein Jahr im Eichenfass und mindestens vier Jahre in der Flasche gereift ist.
Vin tânăr Rumänisch

g.U. / g.g.A.

(1)

Wein, der am Ende des Jahres seiner Deklaration vermarktet wird.
Mladé víno Slowakisch

g.U.

(1)

Der Wein muss vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zur Weinbereitung verwendeten Trauben geerntet wurden, in Flaschen abgefüllt werden. Das Inverkehrbringen des Weins ist ab dem ersten Montag im November desselben Erntejahres gestattet.
Archívne víno Slowakisch

g.U.

(1)

Der Wein ist nach der Ernte der zur Weinbereitung verwendeten Trauben mindestens drei Jahre lang gereift.
Panenská úroda Slowakisch

g.U.

(1)

Die zur Erzeugung verwendeten Trauben stammen aus der ersten Ernte einer Rebfläche. Die erste Ernte ist diejenige des dritten oder spätestens vierten Jahres nach dem Anpflanzen.
Mlado vino Slowenisch

g.g.A. / g.U.

(1)

Wein, der erst 30 Tage nach der Ernte und nur bis zum 31. Januar des folgenden Jahres vermarktet werden darf.

Fußnote(n):

(1)

g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder g.g.A. (geschützte geografische Angabe), ergänzt durch den Verweis auf die Kategorie der Weinbauerzeugnisse gemäß Anhang XIb der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(2)

Die Angaben in kursiver Schrift dienen nur zur Information und/oder Erläuterung und unterliegen nicht Artikel 3 der vorliegenden Verordnung. Da sie nur Richtwert haben, können sie auf keinen Fall die geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ersetzen.

(*)

Der Begriff „Qualitätswein mit Prädikat” ist während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2010 weiterhin zugelassen.

(**)

Für die Begriffe „Sekt” , „Likörwein” und „Perlwein” wird kein Schutz beansprucht.

(***)

Für den Begriff „Sekt” wird kein Schutz beansprucht.

(****)

Für den Begriff „Sekt” wird kein Schutz beansprucht.

(*****)

Für die Begriffe „Riesling” und „Sekt” wird kein Schutz beansprucht.

(******)

Die Begriffe „Ruby” , „Tawny” und „Vintage” werden zusammen mit der südafrikanischen geografischen Angabe „CAPE” verwendet.

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