ANHANG VO (EG) 2009/609

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Erzeugnis in Form eines Granulates, bestehend aus (in GHT):

— Betain, wasserfrei
95,8
— Wasser
1,5
— Calciumstearat (Antibackmittel)
1,0

und einem Rest an Verunreinigungen.

Das Erzeugnis wird verwendet in Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art.

29239000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a und f zu Kapitel 29 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2923 und 29239000.

Das Erzeugnis enthält neben wasserfreiem Betain und Wasser nur Calciumstearat (Antibackmittel) und Verunreinigungen und entspricht daher dem Wortlaut von Anmerkung 1 a und f zu Kapitel 29.

Betain ist kein Vitamin oder Provitamin der Position 2936. Es ist ein quartäres intramolekulares Ammoniumsalz (siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 2923 vierter Absatz (Ziffer 6)). Daher ist das Erzeugnis in Position 2923 einzureihen.

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