Artikel 51 VO (EG) 2009/612

Die Verordnung (EG) Nr. 800/1999 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XX zu lesen.

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