Artikel 7 VO (EG) 2009/640
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei Motoren und Steuerungen und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung. Die Überprüfung erstreckt sich auf Ressourceneffizienz, Wiederverwendung und Recycling sowie das Niveau der Messunsicherheit.
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