ANHANG I VO (EG) 2009/640

ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN AN MOTOREN

1.
ANFORDERUNGEN AN DIE MOTOREFFIZIENZ

Die Anforderungen an die Nenn-Mindesteffizienz von Motoren sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

Tabelle 1

Nenn-Mindesteffizienzen (η) für das Effizienzniveau IE2 (50 Hz)

Nennausgangsleistung

(kW)

Anzahl der Pole
246
0,7577,479,675,9
1,179,681,478,1
1,581,382,879,8
2,283,284,381,8
384,685,583,3
485,886,684,6
5,587,087,786,0
7,588,188,787,2
1189,489,888,7
1590,390,689,7
18,590,991,290,4
2291,391,690,9
3092,092,391,7
3792,592,792,2
4592,993,192,7
5593,293,593,1
7593,894,093,7
9094,194,294,0
11094,394,594,3
13294,694,794,6
16094,894,994,8
200 bis 37595,095,195,0

Tabelle 2

Nenn-Mindesteffizienzen (η) für das Effizienzniveau IE3 (50 Hz)

Nennausgangsleistung

(kW)

Anzahl der Pole
246
0,7580,782,578,9
1,182,784,181,0
1,584,285,382,5
2,285,986,784,3
387,187,785,6
488,188,686,8
5,589,289,688,0
7,590,190,489,1
1191,291,490,3
1591,992,191,2
18,592,492,691,7
2292,793,092,2
3093,393,692,9
3793,793,993,3
4594,094,293,7
5594,394,694,1
7594,795,094,6
9095,095,294,9
11095,295,495,1
13295,495,695,4
16095,695,895,6
200 bis 37595,896,095,8

2.
ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATIONEN ZU MOTOREN

Ab 16. Juni 2011 müssen die unter den Punkten 1 bis 12 genannten Informationen zu den betreffenden Motoren wie folgt sichtbar bereitgestellt werden:
a)
in den technischen Unterlagen zu Motoren;
b)
in den technischen Unterlagen zu Produkten, in die Motoren eingebaut sind;
c)
auf frei zugänglichen Internetseiten der Motorenhersteller;
d)
auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller von Produkten, in die Motoren eingebaut sind.
In den technischen Unterlagen sind die Informationen in der Reihenfolge gemäß den Punkten 1 bis 12 bereitzustellen. Dabei müssen nicht genau die in der Aufstellung gebrauchten Formulierungen verwendet werden. Die Angaben können auch in Form von Grafiken, Schaubildern und Symbolen erfolgen.
1.
Nenneffizienz (η) bei 100 %, 75 % und 50 % der Nennlast und Nennspannung (UN);
2.
Effizienzniveau: „IE2” oder „IE3” ;
3.
Herstellungsjahr;
4.
Name oder Warenzeichen, amtliche Registrierungsnummer und Niederlassungsort des Herstellers;
5.
Modellnummer des Produkts;
6.
Zahl der Pole des Motors;
7.
Nennausgangsleistung(en) oder Nennausgangsleistungsintervall [kW];
8.
Nenneingangsfrequenz(en) des Motors (Hz);
9.
Nennspannung(en) oder Nennspannungsintervall [V];
10.
Nenndrehzahl(en) oder Nenndrehzahlintervall [min-1];
11.
für das Zerlegen, das Recycling oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme relevante Informationen;
12.
Informationen zum Spektrum der Betriebsbedingungen, für die der Motor speziell ausgelegt ist:

i)
Höhen über dem Meeresspiegel;
ii)
Umgebungslufttemperaturen, auch für Motoren mit Luftkühlung;
iii)
Kühlflüssigkeitstemperatur am Einlass des Produkts;
iv)
Betriebshöchsttemperatur;
v)
explosionsgefährdete Bereiche.

Die unter den Punkten 1, 2 und 3 genannten Informationen sind dauerhaft auf oder nahe dem Leistungsschild anzugeben. Können aufgrund der Größe des Leistungsschilds nicht alle unter Punkt 1 genannten Informationen angegeben werden, so ist nur die Nenneffizienz (η) bei voller Nennlast und Nennspannung (UN) anzugeben. Für nach Kundenspezifikationen maßgefertigte Motoren mit besonderen mechanischen und elektrischen Konstruktionsmerkmalen brauchen die unter den Punkten 1 bis 12 genannten Informationen nicht auf den frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller veröffentlicht zu werden. Informationen zur obligatorischen Ausrüstung von Motoren, die nicht das Effizienzniveau IE3 erreichen, mit einer Drehzahlregelung sind sichtbar auf dem Leistungsschild und in den technischen Unterlagen des Motors anzugeben:
a)
ab dem 1. Januar 2015 für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5—375 kW,
b)
ab dem 1. Januar 2017 für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75—375 kW.
Die Hersteller machen in den technischen Unterlagen Angaben zu etwaigen besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die beim Zusammenbau, beim Einbau, bei der Wartung oder beim Einsatz von Motoren mit Drehzahlregelung zu treffen sind, u. a. zur Minimierung elektromagnetischer Felder von Drehzahlregelungen.

3.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR ANHANG I

1.
„Nenn-Mindesteffizienz” (η) bezeichnet den Wirkungsgrad bei voller Nennlast und Nennspannung ohne Toleranzen.
2.
„Toleranz” bezeichnet die höchstzulässige Abweichung gemessener Werte von den auf dem Leistungsschild oder in den technischen Unterlagen angegebenen Werten eines Motors.

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