Artikel 5 VO (EG) 2009/643
Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2005/32/EG genannten Marktaufsichtsprüfungen hinsichtlich der Anforderungen des Anhangs II wenden die Behörden der Mitgliedstaaten das in Anhang V beschriebene Nachprüfungsverfahren an.
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