Artikel 7 VO (EG) 2009/643

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei der Überprüfung sind insbesondere die Nachprüfungstoleranzen von Anhang V und die Möglichkeiten für eine Aufhebung oder Verringerung der Korrekturfaktorwerte von Anhang IV zu bewerten.

Die Kommission bewertet die Notwendigkeit der Annahme spezifischer Ökodesign-Anforderungen an Weinlagerschränke spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

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