Präambel VO (EG) 2009/646
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen geschaffen, die vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene umfassen.
- (2)
- Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittkomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielgebiete und -variablen erforderlich. Für das Jahr 2010 ist das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für das Modul „Verteilung der Ressourcen innerhalb des Haushalts” mit den entsprechenden Variablencodes und Definitionen festzulegen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates(2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.
- (2)
ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.
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