Artikel 1 VO (EG) 2009/661

Gegenstand

Diese Verordnung legt Anforderungen fest

1.
für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Sicherheit,
2.
für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Reifendrucküberwachungssystemen hinsichtlich ihrer Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen sowie im Zusammenhang mit Gangwechselanzeigern hinsichtlich ihrer Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen und
3.
für die Typgenehmigung von neu hergestellten Reifen hinsichtlich ihrer Sicherheit, ihres Rollwiderstands und ihres Rollgeräuschs.

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