Artikel 1 VO (EG) 2009/661
Gegenstand
Diese Verordnung legt Anforderungen fest
- 1.
- für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Sicherheit,
- 2.
- für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Reifendrucküberwachungssystemen hinsichtlich ihrer Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen sowie im Zusammenhang mit Gangwechselanzeigern hinsichtlich ihrer Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen und
- 3.
- für die Typgenehmigung von neu hergestellten Reifen hinsichtlich ihrer Sicherheit, ihres Rollwiderstands und ihres Rollgeräuschs.
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