Artikel 1 VO (EG) 2009/663

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein Finanzierungsinstrument geschaffen, das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung ( „EEPR” ), mit dem Vorhaben im Energiebereich in der Gemeinschaft gefördert werden sollen, die durch finanzielle Anreize zur wirtschaftlichen Erholung, zur Energieversorgungssicherheit und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Diese Verordnung legt Unterprogramme fest, um Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele in folgenden Bereichen zu erreichen:

a)
Gas- und Strominfrastrukturen,
b)
Offshore-Windenergie und
c)
Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Diese Verordnung bestimmt Vorhaben, die im Rahmen der einzelnen Unterprogramme finanziert werden sollen, und legt Kriterien für die Ermittlung und Durchführung von Maßnahmen zur Durchführung dieser Vorhaben fest.

Diese Verordnung ermöglicht die Schaffung einer Finanzfazilität ( „Fazilität” ) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

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