Artikel 6 VO (EG) 2009/668

Bericht

Die Agentur nimmt in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht einen Abschnitt über die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen auf. Dieser Abschnitt enthält insbesondere statistische Informationen über Art und Anzahl der gemäß dieser Verordnung gestellten Anträge.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.