Artikel 28 VO (EG) 2009/670

Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Hartweizen ab dem 1. Juli 2009 und für den Reissektor ab dem 1. September 2009.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.