Artikel 28 VO (EG) 2009/670
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für Hartweizen ab dem 1. Juli 2009 und für den Reissektor ab dem 1. September 2009.
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