Präambel VO (EG) 2009/680

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/652/GASP des Rates vom 7. August 2008 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran(1),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 des Rates(2) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007(3) wurden zusätzliche restriktive Maßnahmen gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/652/GASP verhängt und insbesondere die Pflicht zur vorherigen Anmeldung bestimmter Lieferungen von und nach Iran vorgeschrieben.
(2)
Aus technischen Gründen wurden während einer Übergangszeit Ausnahmen von den Vorschriften zur Durchführung dieser Pflicht zur vorherigen Anmeldung vorgesehen. Da die Komplexität der Durchführungsbestimmungen für diese Maßnahme zu unvorhergesehenen Verzögerungen bei ihrer Umsetzung geführt hat, sollte die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2010 verlängert werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 423/2007 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 213 vom 8.8.2008, S. 58.

(2)

ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 1.

(3)

ABl. L 103 vom 20.4.2007, S. 1.

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