Artikel 25 ACER (VO (EG) 2009/713)
Finanzregelung
Der Verwaltungsrat erlässt nach Anhörung der Kommission die für die Agentur geltende Finanzregelung. Diese Regelung darf von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 dann abweichen, wenn die besonderen Erfordernisse der Arbeitsweise der Agentur dies verlangen und sofern die Kommission zuvor ihre Zustimmung erteilt hat.
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