Artikel 35 ACER (VO (EG) 2009/713)
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Die Artikel 5 bis 11 gelten ab dem 3. März 2011.
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