Artikel 8 VO (EG) 2009/723
Sitz und Name
(1) Der satzungsmäßige Sitz eines ERIC befindet sich im Hoheitsgebiet eines seiner Mitglieder, das ein Mitgliedstaat oder ein mit einem Gemeinschaftsprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration assoziiertes Land ist.
(2) Ein ERIC trägt einen Namen, der die Abkürzung „ERIC” enthält.
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