Artikel 1 VO (EG) 2009/761

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wird wie folgt geändert:

1.
Teil A wird wie folgt geändert:

a)
Kapitel A.4 erhält die Fassung von Kapitel A.4 in Anhang I der vorliegenden Verordnung;
b)
es wird ein neues Kapitel A.22 (Anhang II der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.

2.
Teil B wird wie folgt geändert:

Es wird ein neues Kapitel B.46 (Anhang III der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.

3.
Teil C wird wie folgt geändert:

a)
Kapitel C.3 erhält die Fassung von Kapitel C.3 in Anhang IV der vorliegenden Verordnung;
b)
es werden die neuen Kapitel C.25 und C.26 (Anhänge V und VI der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.

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