Artikel 1 VO (EG) 2009/761
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- a)
- Kapitel A.4 erhält die Fassung von Kapitel A.4 in Anhang I der vorliegenden Verordnung;
- b)
- es wird ein neues Kapitel A.22 (Anhang II der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.
- 2.
-
Teil B wird wie folgt geändert:
Es wird ein neues Kapitel B.46 (Anhang III der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.
- 3.
-
Teil C wird wie folgt geändert:
- a)
- Kapitel C.3 erhält die Fassung von Kapitel C.3 in Anhang IV der vorliegenden Verordnung;
- b)
- es werden die neuen Kapitel C.25 und C.26 (Anhänge V und VI der vorliegenden Verordnung) hinzugefügt.
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