Artikel 1 VO (EG) 2009/767

Ziel

Das Ziel der vorliegenden Verordnung besteht in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 darin, die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln zu harmonisieren, um ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit und damit ein hohes Maß an Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen und eine angemessene Information für Verwender und Verbraucher zu gewährleisten sowie das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes zu unterstützen.

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